Ein Kronbesitz (engl. crown dependency) ist ein Gebiet, das direkt der britischen Krone unterstellt ist. Es ist weder ein Teil des Vereinigten Königreichs noch eine Kronkolonie. In diese Kategorie fallen die Kanalinseln sowie die Isle of Man in der Irischen See. Sie sind gesonderte Rechtssubjekte und sind nicht Teil der Europäischen Union.
Beide Vogteien besitzen ein Parlament (frz. États, engl. States) und werden durch einem Amtmann (engl. bailiff) vertreten, der Vorsitzender des Parlaments und auch oberster Richter ist. Innerhalb der Bailiwick of Guernsey besitzen die Inseln Sark und Alderney weitreichende Autonomie. Sark ist ein Feudalstaat unter der Herrschaft der Seigneurs von Sark und besitzt ein demokratisches Parlament namens Chief Pleas. Alderney besitzt ebenfalls ein Parlament sowie einen gewählten Präsidenten. Politische Parteien haben auf den Kanalinseln nur geringe Bedeutung, weil die Kandidaten sich üblicherweise als Unabhängige zur Wahl stellen.
Sowohl Jersey wie auch Guernsey geben eigene Münzen und Banknoten heraus. Diese sind in beiden Vogteien in freiem Umlauf, neben britischen Münzen und englischen bzw. schottischen Banknoten. Wie die schottischen Banknoten gelten sie in Großbritannien und Nordirland nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, werden aber meistens trotzdem akzeptiert. Beide Vogteien besitzen eine Postverwaltung, die eigene Briefmarken herausgibt.
Die Isle of Man gibt eigene Münzen und Banknoten heraus. Diese sind neben britischen Münzen und englischen bzw. schottischen Banknoten in freiem Umlauf. Wie die schottischen Banknoten gelten sie in Großbritannien und Nordirland nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, werden aber meistens trotzdem akzeptiert. Die Isle of Man besitzt eine Postverwaltung, die eigene Briefmarken herausgibt.
Auf der Isle of Man herrscht der britische Monarch als „Lord of Mann“ (man beachte den Unterschied in der Schreibweise). Dieser Titel war im Besitz von norwegischen, schottischen und englischen Königen, danach von englischen Adligen. Seit 1765 steht der Titel dem britischen Monarchen zu (siehe auch Liste der Herrscher der Isle of Man).
In allen Kronbesitztümern wird der britische Monarch durch einen Gouverneurs-Leutnant (engl. lieutenant governor) vertreten, doch dieses Amt ist fast ausschließlich zeremonieller Natur.
Gesetze, die vom britischen Parlament erlassen werden, kommen auf den Kanalinseln und auf der Isle of Man üblicherweise nicht zur Anwendung, außer wenn dies ausdrücklich erwähnt wird (selbst dieser Fall ist sehr selten). Es steht den Kronbesitztümern jedoch frei, ein im Vereinigten Königreich erlassenes Gesetz ebenfalls anzuwenden.
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