Der Begriff der Kriminalität (von lat. crimen: Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen) orientiert sich im Wesentlichen an der juristischen Definition der Straftat. Während sich die "Straftat" oder der materielle Verbrechensbegriff jedoch eher an dem individuellen Verhalten misst, werden mit "Kriminalität" die Straftaten als Gesamtphänomen ("Makrophänomen") bezeichnet.
Kriminalität allerdings nur als Straftatbestand zu definieren, bagatellisiert diese zu einer Auseinandersetzung Einzelner mit dem Staat.
Als Kriminalität muss jede Form eines Übergriffs auf das persönliche Eigentum einer Person durch eine oder mehrere andere Personen bezeichnet werden.
Als persönliches Eigentum gelten Gesundheit, Leben und Arbeitskraft, Bewegungsfreiheit, geistiges Wissen und Erfindung/en, persönliches Einkommen, Vermögen und das der Kinder, sowie alle beweglichen Sachen.
Kriminalität ist damit der entscheidende Gegenspieler für das harmonische Zusammenleben von Personen innerhalb und außerhalb einer Gruppe, einer Gesellschaft, eines Volkes oder zwischen den Völkern und zerstört die Moral der Menschen.
Im Kern zwar bestimmt, bietet die Definition diffuse Konturen; häufig werden Fahrlässigkeitsdelikte nicht als Kriminalität bezeichnet, da der Täter hier ohne Vorsatz und damit nicht a priori kriminell handelt.
Problematisch sind auch die Abgrenzungen zu den Begriffen "Delikt", "Devianz" oder "Delinquenz", die teilweise synonym gebraucht werden, jedoch tatsächlich nicht kongruent sind.
Der Begriff des Delikt orientiert sich in der Regel an der Begrifflichkeit der Straftat und taucht insbesondere im Kontext des Jugendstrafrechts häufiger auf. Er ist von der zivilrechtlichen Auffassung des Deliktsrechts scharf zu unterscheiden. Zudem wird er nicht als wertfreier, sondern als Begriff mit "negativer Konnotation" verstanden. Die "Delinquenz" ist aus der amerikanischen Kriminologie in den deutschen Sprachraum eingedrungen. Entweder wird er als Gegenstück zum "Delikt" (bei Jugendlichen) gebraucht oder als Gegenstück zur Hellfeldkriminalität, dann ist mit Delinquenz die Kriminalität im Dunkelfeld gemeint.
"Devianz" schließlich ist nicht nur Kriminalität, sondern jedes normabweichende Verhalten. Sie schließt sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch einfach unangepasstes soziales Verhalten ein.
Sowohl individuelle als auch Faktoren der Umgebung (z.B. die Anlage-Umwelt-Auffassung) werden herangezogen. Wirklich durchsetzen konnte sich bisher keine der vielen Theorien; sämtliche Theorien sind inadäquat.
Insofern zeigt sich, dass der technische Fortschritt zunächst Kennzeichen der Kriminalität sind, später die Strafverfolgungsbehörden sich dem anpassen.
Mit den revolutionären Entdeckungen der Daktyloskopie und der PCR für die DNA-Analyse brach jeweils eine Euphorie aus, dass in Zukunft Kriminalität ausgelöscht werden würde, weil die Aufklärungsquoten auf 100% steigen würden. Diese Euphorien wurden stets getäuscht.
Siehe auch: Bagatelldelikt
Der Begriff Kleinkriminalität wird im allg. Sprachgebrauch für eine minder schwere Form der Kriminalität benutzt. Der sog. Kleinkriminelle begeht also rechtlich weniger schwerwiegende Straftaten, eben "Bagatelldelikte".
Der Begriff Kavaliersdelikt wird für strafbare Handlungen, die von der Gesellschaft als nicht ehrenrührig oder schlimm angesehen werden benutzt.
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