Kriminalistik (aus lateinisch crimen Beschuldigung, Vergehen) ist die Lehre von den Mitteln und Methoden der Bekämpfung einzelner Straftaten und des Verbrechertums (der Kriminalität) durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende (repressive) Maßnahmen. Eingeschlossen sind die dazu erfoderlichen am Einzelfall orientierten rechtlich zulässigen, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken.
Zielsetzung der Kriminalistik ist demnach das Ermitteln und forensische (gerichtsfeste) Beweisen von Straftaten,
bzw. die Abwehr von Verbechensgefahren und
das Verhindern von Straftaten.
Sie kann aufgeteilt werden in:
Kriminalstrategie
Die Kriminalstrategie befasst sich mit der Planung des Vorgehens bei der allgemeinen Verbrechensbekämpfung. Darunter fällt auch die Vorbeugungsmaßnahmen der Kriminalität und einzelner
Straftaten. Die Zweckmäßigkeit hat sich dabei nach
Recht und
Gesetz zu richten.
Kriminaltaktik
Die Kriminaltaktik befasst sich mit dem planmäßigen und zweckmäßigen Vorgehen bei der Verbrechensbekämpfung. Hier ist besonders das ermittlungstaktische Vorgehen zu nennen, beispielsweise die Vernehmungstaktik.
Kriminaltechnik
Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und erfahrungsbasierter Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (
Spurenkunde) beschäftigen. Hierzu gehören:
Daktyloskopie
Unter dem Begriff der Daktyloskopie sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (
Spurenkunde) der Finger und Handflächen beschäftigen.
Handschriftenuntersuchung
Forensische Handschriftenuntersuchungen oder Gerichtliche
Schriftvergleichung haben das Ziel, im Wege der Vergleichung von Merkmalen zweier oder mehrerer Schreibleistungen Aussagen zur Frage der a) Echtheit oder Unechtheit von Unterschriften oder/und b) Schrifturheberschaft zu treffen. In (seltenen) Ausnahmefällen ist eine zeitliche Einordnung fraglicher Schreibleistungen (relative Altersbestimmung) möglich.Untersuchungsvoraussetzungen: das fragliche Material muss immer im Original vorliegen und es müssen genügend Vergleichs(-unter-)schriften zur Verfügung stehen.
Urkundentechnik
Die Urkundentechnik ist eine umfassende physikalische und chemische Überprüfung von Urkunden und sonstigen Schriftträgern hinsichtlich Fälschungsmerkmalen.
Kriminaldienstkunde
Die Kriminaldienstkunde gehört nur für die Sicherheitsorganisationen zum Bestandteil der Kriminalistik. Sie hat die in Verwaltungsanordnungen, Erlassen und Dienstanweisungen reglementierte Handhabung der kriminalpolizeilichen Mittel und die Regelung des Dienstbetriebes zum Gegenstand.
Abgrenzung zur Kriminologie
Kriminalistik muss als selbständige Disziplin von der
Kriminologie abgegrenzt werden. Unter
Kriminologie versteht man die Lehre von den Ursachen (
Kriminalätiologie) und Erscheinungsformen (
Kriminalphänomenologie) der
Kriminalität. Beide Disziplinen können als Hilfswissenschaft der jeweils anderen gesehen werden.
Auswirkungen kriminalistischer/kriminologischer Erkenntnisse
Aus den Erkenntnissen von Kriminalistik und
Kriminologie können sich neben den unmittelbaren Folgen für Verdächtige auch Einflüsse und Auswirkungen auf
- die Kriminalpolitik im Hinblick auf die Gestaltung des formellen und materiellen Strafrechts, des Strafvollzugsrechts und
- die Kriminalstrategie
ergeben.
Geschichte der Kriminalistik
Dem ersten modernen Kriminalisten Württembergs, dem Sulzer Oberamtmann Jacob Georg Schäffer (1745 - 1814), ging es nicht nur darum, Verbrechen aufzuklären: Er forschte sowohl nach ihren gesellschaftlichen Ursachen als auch nach den Gründen des Einzelnen.
Der Begründer der ersten Mordkommission in Deutschland, so wie sie heute bei vielen Polizeibehörden eingerichtet ist, war der Berliner Kriminalist Ernst Gennat (1880 - 1939). Das Schema zur Abarbeitung wichtiger Schritte im Zuge der Aufklärung von Tötungsdelikten basiert auf seiner Ausarbeitung. Dieses Schema wird heute noch von der Kriminalpolizei angewendet.
Sonstiges
In
Rechtsstaaten sind bei der Kriminalistik
Recht und
Gesetz zu achten, auch wenn die Aufklärung darin ihre Grenzen findet (vergleiche
Daschner-Prozess).
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