Kokarde.jpg Das Kriminalbeamtenkorps war ein eigener Wachkörper in Österreich und bestand bis 1. Juli 2005. Danach wurde es mit dem Bundessicherheitswachekorps sowie der Bundesgendarmerie zur Bundespolizei verschmolzen.
Die 6-monatige Ausbildung zum Kriminalbeamten (KrB) konnte nach mindestens 4-jähriger Dienstzeit als (uniformierter) Sicherheitswachebeamter beginnen.
Die Ausbildung umfasste insbesondere
Polizei (Österreich) | Kriminalistik
Nach Abschluss wurde der Beamte einer im Kriminaldienst tätigen Dienststelle zugewiesen und versah Dienst in Zivilkleidung und zivilem Dienstwagen, war aber mit Dienstwaffe und sonstigem Gerät (z. B. Handschellen) ausgestattet.
Der Kriminaldienst war zuständig für die Ermittlung von Strafdelikten, also gerichtlich strafbaren Tatbeständen, die sich grob in folgende Gruppen gliedern lassen:
Kriminalbeamten wirken also bei der gerichtlichen Strafverfolgung als exekutive Organe, die von der Staatsanwaltschaft oder dem Untersuchungsrichter zur operativen Ermittlung herangezogen werden können.
Bezüglich ihrer Dienstgrade unterschieden sich im Kriminaldienst stehende Beamte grundsätzlich nicht von Sicherheitswachebeamten – entgegen einer teilweise auch durch TV-Serien verbreiteten Meinung gibt es keine „Kommissare“ (Kommissar i.S.v. Dienstgrad der deutschen Polizei) in Österreich.
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