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Das Kriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz war ein Gesetz, das während des Ersten Weltkrieges in Österreich erlassen wurde.

Mit dem Gesetz vom 24. Juli 1917 (RGBl. Nr.307) wurde die Regierung ermächtigt, alle notwendigen Gesetze zum Funktionieren der Wirtschaft und der Versorgung der Bevölkerung zu erlassen.

Nach dem Krieg wurde das Gesetz durch die Erste Republik übernommen. In der Zeit des Ständestaats war es nach Ausschaltung des Parlaments im März 1933 die Grundlage aller Verordnungen, bis 1934 die neue autoritäre Maiverfassung, ebenfalls auf der Basis diesen Gesetzes, erlassen wurde.

Erst nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Gesetz mit dem Bundesverfassungssgesetz vom 25. Juli 1946 (BgBl. Nr 143) aufgehoben.

Literatur


  • P. Huemer, Sektionschef R. Hecht und die Zerstörung der Demokratie in Österreich, 1975

Weblinks


Österreichische Geschichte | Erster Weltkrieg | Historische Rechtsquelle | Austrofaschismus

 

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