Bei einem Kriegsverbrecherprozess werden die in einem Krieg begangenen Kriegsverbrechen, meist des Besiegten, vor einem Gremium von Richtern des Siegers oder der Sieger festgestellt und die Verantwortlichen verurteilt. Besonders nach dem zweiten Weltkrieg kam es zu einer Vielzahl von Prozessen gegen deutsche Kriegsverbrecher, die zum Teil vor einem Internationalen Militärtribunal (Nürnberger Prozesse), vor Militärgerichten der einzelnen Siegermächte, vor Gerichten der von Deutschland besetzten Länder, und auch deutschen Gerichten sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR stattfanden.
1998 wurde auf einer Konferenz in Rom die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) beschlossen. Dieser soll zukünftig im Auftrag der UNO auf internationaler Ebene Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgen. Die Kompetenzen des IStGH sind jedoch momentan noch umstritten.
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"Kriegsverbrecherprozess".
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