Das Kriegsministerium war in früheren Epochen die oberste Staatsbehörde für das Heer- und Kriegswesen.
An der Spitze stand der Kriegsminister, der meist ein höherer Offizier war und vom Staatsoberhaupt ernannt wurde. In konstitutionellen Staaten hatte er sein Amt auch gegenüber dem Parlament zu vertreten. In militärischer Hinsicht leitete das Kriegsministerium entweder das gesamte Heerwesen einschließlich des Oberbefehls (wie seinerzeit in Frankreich) oder nur die Verwaltung (wie in Preußen).
Die heutige Bezeichnung ist in der Regel Verteidigungsministerium, was von manchen als Euphemismus angesehen wird.
Im Deutschen Reich hatten Anfang des 20. Jahrhunderts noch die Staaten Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen Kriegsministerien; für alle übrigen deutschen Staaten war das preußische Kriegsministerium zuständig.
Seit 1902 umfasste das preußische Kriegsministerium
Historische Behörde | Militärgeschichte | Verteidigungsministerium
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"Kriegsministerium".
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