Bei der Kriegserklärung handelte es sich, nach klassischem Völkerrecht, um die förmliche Ankündigung kriegerischer Handlungen.
Sie wurde einem Staat oder Volk von einem anderen vor Aufnahme der Feindseligkeiten zugestellt, wenn der sich betroffen Fühlende seine Interessen bedroht oder seine Existenz gefährdet sah und keine diplomatische Lösung für diesen Staat in Frage kam. Auch durch seine Bündnisverpflichtungen konnte sich ein Staat gezwungen sehen, eine Kriegserklärung gegen einen anderen auszusprechen.
Seit dem Zweiten Weltkrieg ist Krieg offiziell völkerrechtlich geächtet, so dass förmliche Kriegserklärungen seitdem die absolute Ausnahme sind. Im modernen Völkerrecht ist jede Partei eines Krieges vielmehr bemüht, den Konfliktbeginn der anderen Partei zuzuschieben, den Beginn der Feindseligkeiten als Prävention vor einer drohenden Aggression darzustellen oder übergeordnete Gesichtspunkte wie die Friedenserhaltung, den Schutz vor Massenvernichtungswaffen oder die Menschenrechte als Rechtfertigung heranzuziehen.
Im Jahr 2006 bestehen nominell einige Kriegserklärungen immer noch, obwohl es in diesen Fällen meist keine (zumindest keine offenen) Kampfhandlungen mehr gibt.
Wehrrecht (Völkerrecht) | Völkerrecht
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