Kreisstraßen befinden sich überwiegend in der Baulast des jeweiligen (Land-)Kreises bzw. der kreisfreien Stadt. Das geschieht durch eine Widmung. Kreisstraßen dienen dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines (Land-)Kreises, dem Verkehr zwischen benachbarten (Land-)Kreisen und kreisfreien Städten oder dem Anschluss von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz. Die Kurzbezeichnung besteht häufig aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben "K" (zum Beispiel K 1, K 10 oder K 83). Teilweise wird auch das Kürzel des Landkreises vor die Nummer gestellt.
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"Kreisstraße".
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