Mit Kreisstadt wird die Stadt bezeichnet, in der der (Land-)Kreis seinen Sitz hat. Dort befindet sich in der Regel das Landratsamt oder die Kreisverwaltung.
Der Verwaltungssitz eines (Land-)Kreises muss nicht notwendigerweise in einer Stadt beheimatet sein. Ein (Land-)Kreis kann auch in einer Gemeinde ohne Stadtrechte seinen Sitz haben. In diesem Fall lautet die Bezeichnung nicht Kreisstadt, sondern Kreishauptort. Vor etlichen Jahren gab es vor allem in Bayern und Niedersachsen Kreisverwaltungen in Kreishauptorten, zum Beispiel Wegscheid und Mallersdorf in Bayern, Westerstede und Wittlage in Niedersachsen. Mit der Auflösung von Kreisen im Rahmen von Kreisgebietsreformen (z. B. Auflösung des Kreises Wittlage im Jahr 1972) sowie der Verleihung von Stadtrechten, z. B. an Westerstede am 28. Mai 1977, sind diese Sonderfälle zum Großteil entfallen. Einzige Ausnahme in Deutschland bleibt Garmisch-Partenkirchen als Marktgemeinde.
Bei einigen (Land-)Kreisen in Deutschland liegt die Kreisstadt nicht im Kreisgebiet selbst, sondern als kreisfreie Stadt außerhalb (Stadtkreis), z.B. beim Kreis Aachen, bei den Landkreisen Karlsruhe oder Augsburg.
Vom Begriff Kreisstadt zu unterscheiden ist der besondere Rechtsbegriff Große Kreisstadt. Eine Große Kreisstadt muss nicht unbedingt Kreisstadt sein. Beispiel: die Große Kreisstadt Backnang im Rems-Murr-Kreis, dessen Sitz jedoch Waiblingen ist.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Kreisstadt".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world