Die Gebietsreform - auch als "(Kommunale) Neugliederung" bezeichnet - ist die Bildung größerer politischer und zugleich auch Verwaltungseinheiten auf der jeweiligen Ebene der Gemeinden, Landkreise bzw. Kreise, Stadtkreise bzw. kreisfreien Städte in Deutschland.
Die Gemeinde- und die Kreisreform wurden entweder zeitlich getrennt oder gleichzeitig durchgeführt. Die Bürger wurden nicht befragt und hatten keine Möglichkeit, darüber abzustimmen.
Bei der Zusammenlegung annähernd gleich großer Gemeinden wird meistens ein neuer Gemeindename eingeführt. Bei der Eingliederung kleinerer Gemeinden behält die größere in der Regel ihren Namen.
Zwischen 1967 und 1978 reduzierten die westlichen Bundesländer die Zahl ihrer Gemeinden. Dies wurde teils durch Vereinbarungen zwischen den Gemeinden auf freiwilliger Basis, d.h. die Gemeinden entschieden, in welcher Weise sie künftig zusammen arbeiten wollten, teils durch Hoheitsakte erreicht. Während in einigen Ländern Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse vorherrschten, wurden in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein neue Gemeindezusammenschlüsse auf Zwischenstufe errichtet (Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter).
Vor der Reform gab es in der Bundesrepublik etwa 24.000 Gemeinden, von denen 10.760 weniger als 500 Einwohner hatten sowie 139 kreisfreie Städte und 425 (Land-)Kreise. Nach der Reform blieben 8505 Gemeinden, 92 kreisfreie Städte und 235 (Land-)Kreise.
Nach einer je nach Bundesland unterschiedlichen Übergangsphase schloss der Gesetzgeber Mitte der 1970er Jahre die Gemeindereform ab, indem er per Gesetz die Neugliederung der Gemeinden beschloss.
Diese Neuordnungen stießen bei den Bürgern nicht immer auf Gegenliebe. Beispiele sind
Als gelungenes Beispiel kann die Gemeindereform der Städte Treysa und Ziegenhain in Nordhessen angeführt werden. Aus den nur 5 km auseinanderliegenden Städten wurde die neue Stadt Schwalmstadt mit 20.000 Einwohnern gebildet, die dadurch zur größten Stadt im ebenfalls neu gegründeten Schwalm-Eder-Kreis wurde. Nach nunmehr dreißig Jahren ist sie in Symbiose zusammengewachsen.
Nach der deutschen Wiedervereinigung gingen auch die neuen Bundesländer Gemeindereformen an. In einzelnen Ländern ist sie bis heute noch nicht abgeschlossen, so dass sich die Zahl der Gemeinden in Deutschland (Frühjahr 2003: über 13.000) noch weiter verringern dürfte.
In Nordrhein-Westfalen galten als Mindestgröße 150.000, in Verdichtungsgebieten sogar 200.000 Einwohner. Ansonsten waren die Grundsätze des Landesentwicklungsplans zu berücksichtigen, wonach die Kreise wirtschaftsräumliche Einheiten darstellen und in ihren Grenzen eine ausgewogene Vielfalt von Gemeinden des Typs A (Unterzentren) und B (Mittelzentren) haben sollten. Entwicklungsachsen durften nicht Grenzen sein, sondern wegen der Interdependenz der beiderseitigen Nutzung quergeschnitten werden.
Größere Gebietsreformen wurden in der Weimarer Zeit durchgeführt. Insbesondere im Ruhrgebiet wurde am 1. August 1929 eine große Kreisreform durchgeführt. Seinerzeit entstanden u.a. der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der inzwischen wieder aufgelöste Rhein-Wupper-Kreis sowie die kreisfreien Städte Remscheid und Wuppertal. Die größten Kreisreformen wurden in Westdeutschland jedoch in den 1960er und 1970er Jahren durchgeführt.
Die in Niedersachsen zum 1. August 1977 abgeschlossene Kreisreform musste auf Beschluss des Staatsgerichtshofes Bückeburg korrigiert werden. Der aufgelöste Landkreis Friesland und die Stadt Jever hatten Klage gegen das Reformgesetz erhoben und Recht bekommen. Der Landkreis Friesland hat sich 1980 aus den bis zur Kreisreform bestehenden Gemeinden zurückgebildet. Die Gemeinden waren in zwei verschiedenen Landkreisen unterteilt.
Auch die neuen Bundesländer führten nach der Wiedervereinigung Kreisreformen durch.
Hier muss jedoch folgendes vorbemerkt werden: Die DDR war nach Auflösung der Länder im Jahre 1952 in 14 Bezirke (ohne Ost-Berlin) und in 217 Landkreise gegliedert worden. Davor gab es im Gebiet der DDR nur 132 Landkreise. Insofern handelt es sich bei den neueren Reformen quasi um eine umgekehrte Kreisreform.
Nach Abschluss aller Kreisreformen in Deutschland reduzierte sich die Gesamtzahl der (Land-)Kreise von 614 auf 323.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Kreisreform beschlossen, bei der die bisherigen kreisfreien Städte zusammen mit den bisherigen Landkreisen fünf neue Großkreise bilden. Auch in Sachsen-Anhalt wird die Anzahl der Landkreise mit Wirkung vom 1. Juli 2007 deutlich auf elf reduziert.
Siehe auch Hauptartikel Chronik der Kreisreformen in Deutschland.
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