Der Kreis Bielefeld ist ein ehemaliger Landkreis im Nordosten Nordrhein-Westfalens und bestand bis zu seiner Zusammenlegung mit der von ihm umschlossenen Stadt Bielefeld im Jahre 1973.
Am 24. Oktober 1972 beschließt der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen eine umfassende Neuordnung der zahlreichen Kommunen in nördlichen und zentralen Ostwestfalen. Das "Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz)" trat am 1. Januar 1973 in Kraft. Es ist somit neben dem Sauerland/Paderborn-Gesetz Grundlage der heutigen Kommunalstruktur in Ostwestfalen.
Beschreibung: In Silber drei rote Sparren, die beiden unteren belegt mit einem Zahnrad, zwischen den beiden oberen drei Flachsblüten.
Abbildung siehe *
Amt Brackwede (Sitz Brackwede)
Amt Dornberg (Sitz Großdornberg)
Ortspolizeibezirk Gadderbaum
Amt Heepen (Sitz Heepen)
Amt Jöllenbeck (Sitz Niederjöllenbeck)
Am 10. August 1952 schließen sich die Gemeinden Niederjöllenbeck und Oberjöllenbeck zur neuen Gemeinde Jöllenbeck zusammen.
1970 wird die damalige Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock aus Teilen der Kreise Wiedenbrück und Paderborn gebildet und kommt vorübergehend zum Kreis Bielefeld, bei dessen Auflösung 1973 zum neu gebildeten Kreis Gütersloh.
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