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Kreditvermittler vermitteln gewerblich Kredite an Kreditnehmer und erhalten dafür nach Maßgabe des Darlehensvermittlungsvertrags Provisionen.

Die Provision kann entweder vom Kreditinstitut oder dem Kunden gezahlt werden.

Rechtliche Regelungen (Deutschland)


Die Tätigkeit als Kreditvermittler bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde nach § 34c Gewerbeordnung.

Darlehnsvermittlungsverträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern sind in den §§ 655a bis e BGB geregelt. Geregelt ist hier u.a.:

  • der Vertrag bedarf der Schriftform
  • das Entgelt ist erst nach Auszahlung des Kredites (und Ablauf der Widerrufsfrist) fällig

Kreditgeschäft | Finanzierung

 

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