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Kreditsicherung im Rechtssinne meint alle Rechtsformen, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung zu seinem Recht kommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei es, dass ein anderer die Schuld erfüllt, sei es, dass der Gläubiger zum Zwecke der Befriedigung seines Anspruchs auf bestimmte Vermögensgegenstände zugreifen kann, deren Wert gewissermaßen für die Erfüllung des Anspruchs des Gläubigers reserviert ist.

Rechtliche Aspekte


Rechtsinstitute der Kreditsicherung sind somit vor allem:

Kennzeichnend für die Kreditsicherung ist, dass dem Gläubiger zum Zwecke der Sicherung seines Anspruchs gegen den Schuldner weitere Rechte eingeräumt werden. Diese weiteren Rechte können sich entweder gegen den Schuldner selbst richten oder die Gläubigersicherung kann gerade darin bestehen, dass der Gläubiger zum Zwecke der Befriedigung seines Anspruchs gegen den Schuldner Dritte in Anspruch nehmen kann.

Wegen der funktionalen Äquivalenz der verschiedenen Rechtsinstitute der Kreditsicherung kann eine Gesamtbetrachtung ertragreich sein.

Unterscheidungen


  • Personen- versus Sachsicherheiten
  • akzessorische versus abstrakte Sicherheiten

Bankenübliche Kreditsicherheiten


Bankenüblich finden folgende Kreditsicherheiten Verwendung:

Grundpfandrechte

Im Regelfall werden Grundschulden zur Sicherung von Krediten verwendet. Hypotheken spielen in der Bankenpraxis keine große Rolle, da diese als akzessorische Sicherheiten nicht für die Sicherung zusätzlicher Kredite verwendet werden können.

Bei kleineren Beträgen finden auch Negativerklärungen Anwendung.

Im Rahmen der Finanzierung von Schiffen wird die Schiffshypothek verwendet.

Bürgschaften

Bürgschaften sind in einer Reihe von Situationen übliche Sicherheiten um Vermögensverschiebungen zu Lasten des Gläubigers zu verhindern:

  • Bürgschaft des Gesellschafter/Geschäftsführers für seine GmbH.
  • Bürgschaft des Ehepartners für Schulden des anderen Ehepartners (Ehegattenbürgschaft)

Weiterhin finden Bürgschaften von Familienangehörigen Anwendung, wenn die Bonität des jeweiligen Kreditnehmers nicht ausreichend ist.

Im Firmenkundenbereich spielen Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen zwischen verbundene Unternehmen eine wichtige Rolle.

Zessionen

Im Privatkundenbereich ist eine Lohn- und Gehaltsabtretung meistens in die Kreditverträge eingearbeitet. Häufig werden Ansprüche aus Versicherungsleistungen abgetreten:

Zur Absicherung eines Kredites wird häufig eine Restschuldversicherung vereinbart (und abgetreten), die das Risiko von Tod, Krankheit und ggf. Arbeitslosigkeit abdeckt.

Bei der Finanzierung von Freiberuflern, Selbstständigen und Unternehmen wird oft eine Forderungsabtretung vereinbart. So tritt z.B. ein Arzt seine Forderungen gegen die kassenärztliche Vereinigung an die Bank als Sicherheit für seine Praxisfinanzierung ab.

Verpfändungen

Häufig wird eine Verpfändung von Wertpapierbeständen (z.B. im Rahmen eines Effektenlombardkredites) vorgenommen.

Verpfändungen von Sachwerten finden weniger bei Bankfinanzierungen als vielmehr bei Pfandleihen Anwendung.

Sicherungsübereignung

Im Bereich der KFZ-Finanzierung erfolgt oftmals eine Sicherungsübereignung des KFZ. Die Zulassungsbescheinigung II (früher KFZ-Brief) verbleibt dabei im Besitz der Bank.

Im Firmenkundenbereich sind Sicherungsübereignungen von Warenbeständen und Maschinen üblich (z.B. in Form eines Raumsicherungsvertrags oder einer Globalzession)

Weitere Kreditsicherheiten

Neben den genannten Sicherheiten können auch weitere, hier aus Platzgründen nicht genannte, Sicherheiten Anwendung finden.

Ökonomische Begründung für Kreditsicherheiten


Die Existenz der Kreditsicherheiten lässt sich theoretisch anhand von asymmetrischer Information zeigen.

symmetrische Information

Dazu wird als Vergleichsmaßstab symmetrische Information betrachtet. Ein risikoneutraler Unternehmer nimmt zur Finanzierung eines Projekts einen Kredit auf. Mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit kommt es zur Rückzahlung des Kreditbetrages inklusive Zinsen. Bei einem Konkurs lässt sich dem Unternehmen noch ein bestimmter Vermögenswert entnehmen. Setzt man einen bestimmten Kapitalmarktzins für sichere Investitionen voraus, so lässt sich der Zins berechnen, den der Kapitalgeber verlangen muss, um im Erwartungswert die gleiche Verzinsung zu erhalten.

Eine Sicherheit mit einem Liquidationswert von dem Sicherheitsbetrag aufgezinst mit dem risikolosen Zinssatz wird mit 100%-iger Wahrscheinlichkeit zurückgezahlt. Der Rest des Erlöses bleibt beim Liquidationsbetrag. Auch mit einer Sicherheit entspricht die erwartete Rendite des Kreditengagements dem sicheren Kapitalmarktzins. Dies gilt für das gesamte Kontinuum zwischen voll besichert und unbesichert. Kreditsicherheiten bieten in dieser Welt symmetrischer Informationen folglich keinen Vorteil.

asymmetrische Information

Bei asymmetrischer Information führen Kreditsicherheiten zu einer Abmilderung der negativen Effekte von Qualitäts- und Verhaltensunsicherheit. Kreditsicherheiten lassen sich als Instrument einsetzen, um die Qualität der Kreditnehmer zu ermitteln.

Sortierungseffekt: Signal für hohe Kreditwürdigkeit

Bei höheren Sicherheiten ist der angebotene Kreditzins niedriger. Kreditnehmer, die hohe Sicherheiten anbieten, senden auf diese Weise ein Signal guter Qualität aus. Sicherheiten sind unter Umständen dazu geeignet, Kreditnehmer von einer Erhöhung des Risikos abzuhalten. Dazu wird das Vermögen, die Kreditsicherheit, die Liquidationskosten sowie der erwartete Gewinn und Kreditbetrag modelliert.

Anreizeffekt: keine Schädigung des Gläubigers

Mit der Bestimmung des kritischen Rückzahlungsbetrages gelingt es dem Kreditgeber, die Projektwahl des Kreditnehmers zu beeinflussen. Im Ergebnis würde sich sogar ein Liquidationswert von Null für das Einfordern von Sicherheiten lohnen. Auf diese Weise werden nämlich die richtigen Anreizwirkungen erreicht.

Kreditgeschäft | Finanzierung

 

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