Die Kreditkündigung ist die einseitige Willenserklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages.
Auch wenn kein Kündigungsrecht besteht kann der Kreditvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.
Eine Kündigung, während der laufenden Zinsfestschreibung, kann zu einer Vorfälligkeitsentschädigung führen.
Je nach dem, ob Darlehensgeber, oder Darlehensnehmer kündigt und je nach Art des Kreditvertrags und der Kündigung sind unterschiedliche rechtliche Vorgaben zu beachten.
Zu unterscheiden ist:
Die nachfolgend dargestellten Regelungen betreffen Verbraucherdarlehen, d. h. Verträge, bei denen ein Unternehmen (Bank) einem Verbraucher einen Kredit gibt. Abweichend von diesen rechtlichen Regelungen können vertraglich für den Verbraucher günstigere Regelungen vereinbart werden.
Kündigt der Darlehensnehmers sein Verbraucherdarlehen so gilt die Kündigung als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.
Kontokorrentkredite (z. B. Dispositionskredit) können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Sofern ein fester Zinssatz vereinbart ist, kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen (§ 489 (1) BGB).
Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen (§ 489 (2) BGB).
Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit festem Zinssatz in folgenden Situationen kündigen (§ 489 (2) BGB).
Neben diesen gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten (bei denen keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, hat der BGH ein Kündigungsrecht für folgende Fälle definiert:
In diesen Fällen fällt jedoch Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) an.
Ist eine für den Verbraucher günstigere Kündigungsregel getroffen, so gilt diese. Beispiele sind:
Ist keiner der geschilderten Fälle gegeben, so besteht nur die Möglichkeit, den Vertrag im Einvernehmen mit der Bank gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufzulösen.
Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann die Bank den Verbraucherdarlehensvertrag, nur kündigen, wenn
Rechtsgrundlage ist § 489 BGB.
Hierbei handelt es sich um Kündigungen, die ohne eine Fehlverhalten des Kunden erfolgen. Diese Kündigungen werden auch nicht in der Schufa eingetragen.
Ist eine Kündigungsfrist vertraglich vereinbart, so kann die Bank im Rahmen dieser Frist kündigen.
Die Bank kann Kreditverträge, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, (z. B. Dispositionskredit) jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist muss die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
Dies bedeutet, dass die Bank dem Kunden die Möglichkeit geben muss, zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln. Eine Frist von sechs Wochen ist hier angemessen.
Rechtliche Grundlage dieser Kündigung sind die AGB der Bank.
Hierbei handelt es sich um Kündigungen, aufgrund eines Fehlverhalten des Kunden. Diese Kündigungen werden in der SCHUFA eingetragen, sofern der Kunde eine Schufa-Klausel unterzeichnet hat.
Eine fristlose Kündigung des Kreditvertrags ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, deren Fortsetzung unzumutbar werden lässt.
Wichtige Gründe sind z. B.
Weiterhin ist auch die Verletzung einer vertraglichen Pflicht ein wichtiger Grund, z. B.
Hier ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absatz 2 und 3 des BGB) entbehrlich.
Rechtliche Grundlage dieser Kündigung sind die AGB der Bank.
Nach der Kündigung ist der Kreditnehmer zu einer sofortigen Rückzahlung der Restschuld verpflichtet. Diese kann er aus Eigenmitteln oder durch die Ablösung des Kredites durch eine andere Bank vornehmen.
Im Regelfall ist die sofortige Rückzahlung bei Kündigung durch die Bank nicht möglich ist. Es kommt es dann zur Kreditabwicklung oder Kreditsanierung.
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