Ein Kreditinstitut wird umgangssprachlich meist als Bank oder Bankhaus bezeichnet. Je nach Typus beschäftigt es sich mit der Kreditvergabe, der Verwaltung von Spareinlagen, dem Handel mit Wertpapieren, oder im Falle einer Universalbank mit allem zusammen. Die Gesamtheit aller Kreditinstitute sowie die gesetzlichen Regelungen dazu, bezeichnet man als Bankwesen. Kreditinstitute sind Unternehmen die sich mit Geschäften des Zahlungs- und Kreditverkehrs befassen.
Die frühesten Vorläufer des modernen Bankenwesens vermutet man in Mesopotamien. Dort kannte man vermutlich schon ab dem zweiten Jahrhundert v. Chr. die buchmäßige Verrechnung von Forderungen, die Kontenführung für Einlagen sowie Anleihen, Schecks und Wechsel.
Als eine der ersten Zettelbanken fungierte die Bank von Amsterdam im Jahr 1609.
Banken wurden in einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft nötig, da die Leistungen der Wirtschaftssubjekte unter Zwischenschaltung von Geld ausgetauscht wurde. Die Vermittler dieser Geldströme sind die Kreditinstitute. Weiterhin sorgen sie für den Ausgleich zwischen Geldanlagewünschen und Kreditbedarf.
Kreditinstitute unterliegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung im Wirtschaftskreis im Regelfall einer Reihe von nationalen und internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften (z. B. bei der Besetzung der Geschäftsleitung, bei der Bilanzierung usw.) und unterstehen im Regelfall zudem der Aufsicht einer eigens zuständigen Behörde. Daher gelten für sie auch besondere Anforderungen.
Im volkswirtschaftlichen Kreislauf bildet der Geldverkehr das zentrale Koordinationsmittel zwischen den Anbietern von Gütern und Dienstleistungen (Produzenten) und den Konsumenten (Haushalten). Der Austausch von Geld gegen Leistung hat den direkten Gütertausch praktisch vollständig verdrängt. Der Geldverkehr hat den Austausch von Güter und Leistungen dabei wesentlich vereinfacht. Trotzdem sind die Bedürfnisse von Produzenten und Konsumenten bezüglich der notwendigen Geldmittel im Bezug auf Beträge und Fristigkeiten oft sehr unterschiedlich.
Geld, das nicht unmittelbar gebraucht wird, kann von den Haushalten zur späteren Verwendung gespart werden. Unternehmen, die große Investitionen tätigen, können diese in der Regel nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Durch Aufnahme von Krediten können Investitionen zum Teil fremdfinanziert werden. Die Entgegennahme von Spareinlagen und anderen Vermögenswerten zur sicheren Verwahrung und die Kreditvergabe bilden die klassische Geschäftsgrundlage einer Bank.
Die Banken erfüllen dabei drei wichtige volkswirtschaftliche Funktionen (siehe auch: Finanzintermediär)
Eine Besonderheit der Schweiz, welche teils auch noch für Österreich zutrifft, ist das Bankgeheimnis.
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