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Ein Kreditinstitut wird umgangssprachlich meist als Bank oder Bankhaus bezeichnet. Je nach Typus beschäftigt es sich mit der Kreditvergabe, der Verwaltung von Spareinlagen, dem Handel mit Wertpapieren, oder im Falle einer Universalbank mit allem zusammen. Die Gesamtheit aller Kreditinstitute sowie die gesetzlichen Regelungen dazu, bezeichnet man als Bankwesen. Kreditinstitute sind Unternehmen die sich mit Geschäften des Zahlungs- und Kreditverkehrs befassen.

Geschichte


Die frühesten Vorläufer des modernen Bankenwesens vermutet man in Mesopotamien. Dort kannte man vermutlich schon ab dem zweiten Jahrhundert v. Chr. die buchmäßige Verrechnung von Forderungen, die Kontenführung für Einlagen sowie Anleihen, Schecks und Wechsel.

Als eine der ersten Zettelbanken fungierte die Bank von Amsterdam im Jahr 1609.

Banken wurden in einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft nötig, da die Leistungen der Wirtschaftssubjekte unter Zwischenschaltung von Geld ausgetauscht wurde. Die Vermittler dieser Geldströme sind die Kreditinstitute. Weiterhin sorgen sie für den Ausgleich zwischen Geldanlagewünschen und Kreditbedarf.

Kreditinstitute unterliegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung im Wirtschaftskreis im Regelfall einer Reihe von nationalen und internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften (z. B. bei der Besetzung der Geschäftsleitung, bei der Bilanzierung usw.) und unterstehen im Regelfall zudem der Aufsicht einer eigens zuständigen Behörde. Daher gelten für sie auch besondere Anforderungen.

Geldverkehr


Im volkswirtschaftlichen Kreislauf bildet der Geldverkehr das zentrale Koordinationsmittel zwischen den Anbietern von Gütern und Dienstleistungen (Produzenten) und den Konsumenten (Haushalten). Der Austausch von Geld gegen Leistung hat den direkten Gütertausch praktisch vollständig verdrängt. Der Geldverkehr hat den Austausch von Güter und Leistungen dabei wesentlich vereinfacht. Trotzdem sind die Bedürfnisse von Produzenten und Konsumenten bezüglich der notwendigen Geldmittel im Bezug auf Beträge und Fristigkeiten oft sehr unterschiedlich.

Einlagen und Kreditvergabe


Geld, das nicht unmittelbar gebraucht wird, kann von den Haushalten zur späteren Verwendung gespart werden. Unternehmen, die große Investitionen tätigen, können diese in der Regel nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Durch Aufnahme von Krediten können Investitionen zum Teil fremdfinanziert werden. Die Entgegennahme von Spareinlagen und anderen Vermögenswerten zur sicheren Verwahrung und die Kreditvergabe bilden die klassische Geschäftsgrundlage einer Bank.

Funktionen von Banken


Die Banken erfüllen dabei drei wichtige volkswirtschaftliche Funktionen (siehe auch: Finanzintermediär)

  • Losgrößentransformation (auch: Ballungsfunktion): Banken schaffen einen Ausgleich zwischen dem Angebot vieler relativ kleiner Einlagen und der Nachfrage nach großen Krediten.Transformation vieler zum Teil sehr kleiner Sparbeträge zu großen Kreditpaketen.Vermittlung von Spar- und Kreditbedürfnissen mit unterschiedlichen Zeithorizont. Dies erreichen die Banken durch Poolbildung. Ein Pool ist dabei je die Summe der Einlagen und die Summe der Kredite.

  • Fristentransformation (auch: Fristverlängerungsfunktion): Die strenge Auslegung der goldenen Bankregel gilt heute nicht mehr uneingeschränkt, da ein bestimmter Prozentsatz kurzfristiger Einlagen auch langfristig ausgeliehen werden kann (Bodensatz). Bei der Fristentransformation sind folgende Aspekte zu beachten:
    • Liquiditätsprobleme
    • Ertragsprobleme
    • Zinsänderungsrisiko
    • Gefahr eines Bank Run

  • Risikotransformation (auch:Vertrauensfunktion ): Der Einleger vertraut auf die Sorgfalt und die Sachkenntnis des Kreditinstituts bei der Kreditvergabe, auch in Bezug auf die Risikostreuung.Vermittlung von Spar- und Kreditbedürfnissen mit unterschiedlicher Risikobereitschaft. Die Bank schafft es auf diese Weise unsichere Kredite in fast sichere Einlagen zu verwandeln. Dies erreicht sie durch:
    • Portefeuillebildung
    • Überwachung der Kredite
    • Haftung durch Eigenkapital
    • Vertragsgestaltung mit Sparer und Kreditnehmern

  • Market Maker (auch: Verteilungsfunktion): Kreditinstitute sind Makler (Vermittler) zwischen Anleger und Kreditsuchenden. Banken treten zwischen den Unternehmen und den Haushalten als wichtiger Vermittler auf und erfüllen die folgenden Aufgaben:

Rechtsgrundlagen


In Deutschland ist das Kreditwesengesetz Rechtsgrundlage für Kreditinstitute. In Österreich, welches nach Ende des Zweiten Weltkrieges vorerst die deutschen Bestimmungen übernahm, galt ab 1979 ein abgewandeltes, österreichspezifisches Bankwesengesetz, welches 1986 mittels Gesetzesnovelle erneut verändert wurde, und 1994 gänzlich durch das neue Bankwesengesetz ersetzt wurde.

Eine Besonderheit der Schweiz, welche teils auch noch für Österreich zutrifft, ist das Bankgeheimnis.

Übernahmen


Eine wichtige Kennzahl bei der Bewertung des Kaufpreises bei der Übernahme von Banken ist der Buchwertmultiplikator. Dieser gibt an, wie hoch der Kaufpreis im Verhältnis zum Buchwert ist. Grundsätzlich gilt, je mehr Interessenten es bei einer konkreten Bankenübernahme gibt, desto höher ist der Buchwertmultiplikator, da nach dem betriebswirtschaftlichen Grundgesetz von Angebot und Nachfrage große Nachfrage den Preis in die Höhe treibt.

Siehe auch


Literatur


  • Eckhard Wandel: Banken und Versicherungen im 19. und 20. Jahrhundert. Oldenbourg, München 1998
  • Alexander Scheike: "Rechtliche Voraussetzungen für die materielle Privatisierung kommunaler Sparkassen. Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft", Lang Frankfurt 2004, ISBN 3631524706

Weblinks


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