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Krankentransport beschreibt die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten, insbesondere in medizinische Betreuungseinrichtungen.
Einteilung
Der Krankentransport kennt zwei Bereiche:
- Qualifizierter Krankentransport: Diese Einsatzart des Rettungsdienstes wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal wie Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäter, Rettungssanitäter und Rettungshelfer mit einem Krankentransportwagen u. U einem Rettungswagen durchgeführt; hierbei fallen insbesondere Verlegungsfahrten zwischen Pflegeheim und Krankenhaus oder verschiedenen Krankenhäusern an.
- Nichtqualifizierter Krankentransport: Meist mit Hilfe von Taxis und nicht ausgebildeten Fahrern und Begleitpersonal durchgeführt. Schwerpunkt hierbei sind z. B. regelmäßige Personentransporte von zu Hause zur Arztpraxis (insbesondere bei chronisch kranken Patienten).
Notwendigkeit
Mögliche Gründe für einen
qualifizierten Krankentransport sind unter anderem:
- Patient ist nicht oder eingeschränkt gehfähig und muss getragen werden.
- Patient hat einen reduzierten Allgemeinzustand oder leidet an allgemeiner Schwäche
- Patient ist verwirrt oder desorientiert und muss betreut werden
- Patient hat instabile Vitalfunktionen und benötigt daher eine Überwachung
- Patient benötigt akute psychologische Betreuung
- Patient hat eine infektiöse anzeigepflichtige Krankheit
- Patientin hat eine Risikoschwangerschaft
- Patientin steht kurz vor der Geburt
Der bei weitem häufigste Grund ist hierbei die Einschränkung bzw. der Verlust der Gehfähigkeit und damit der Mobilität. Dies ist insbesondere bei alten Menschen durch die fortschreitende Gelenksabnützung (Arthrose) ein Problem. Weitere Ursachen können Verletzungen der Extremitäten infolge von Unfällen oder chronische Krankheiten sein.
Die Zuführung zur freiheitsentziehenden Unterbringung hat ebenfalls im Regelfalle durch einen Krankentransport zu erfolgen.
Anbieter
Der qualifizierte Krankentransport ist Teil des Rettungsdienstes und wird von den Leistungserbringern in diesem Bereich abgedeckt. Der nichtqualifizierter Krankentransport fällt in den Bereich Personentransport, genauso wie
Behindertenfahrdienst oder das
Taxigeschäft.
Kosten
Die Transportkosten werden, wenn die medizinische Notwendigkeit des Transportes ärztlich bestätigt wird, von der
Sozialversicherung übernommen, wobei die transportierende Organisation in der Regel direkt mit der Sozialversicherung abrechnet. Je nach Region und Versicherung kann ein
Selbstbehalt zu bezahlen sein.
Siehe auch:
Rettungsdienst
Weblinks
Rettungsdienst