Die Krankensalbung ist ein Sakrament der katholischen und der orthodoxen Kirche. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden praktizieren die Krankensalbung als "Ältestendienst nach Jakobus 5". Auch die lutherische Kirche sieht für die Krankenseelsorge wieder eine Salbung vor, die jedoch nicht als Sakrament verstanden wird.
Volkstümlich wird die Krankensalbung auch Letzte Ölung genannt, wie sie früher auch offiziell hieß. Das Dokument Sacrosanctum Concilium erklärte jedoch „Krankensalbung“ zur - so wörtlich - „besseren“ Bezeichnung. Sie ist jedoch (wie alle sakramentalen Salbungen) eine Stärkung und Ermutigung. Die Krankensalbung soll nach der Beichte empfangen werden. Im Anschluss an die Krankensalbung ist je nach Gesundheitszustand der Empfang des Altarsakramentes möglich. Die Salbung gibt in schwerer Krankheit Anteil am Heiligen Geist und Gemeinschaft mit dem Kreuz Christi (vgl. Jak. 5,14.15). In diesem Sinn hat das zweite Vatikanische Konzil Ritus und Deutung dieses Sakraments erneuert.
Das Sakrament wird durch den zuständigen Ortspfarrer gespendet. Kann die Erlaubnis des Ortsbischofs angenommen werden, dürfen es auch andere Priester spenden. Im Notfall darf und soll dieses Sakrament jedoch jeder Priester spenden. Wichtig für das Zustandekommen des Sakraments ist der zugehörige Wille des Spenders.
Die Frage nach dem Spender der Krankensalbung ist in den letzten Jahren aktuell geworden. Die aktuelle Rechtslage in der Frage des Spenders der Krankensalbung ist klar. Im kirchlichen Gesetzbuch heißt es: "Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester, und nur er." (c.1003 § 1 CIC). Allerdings sind immer mehr Anfragen zu hören, die diesbezüglich eine Ausweitung wünschen: Es wird gefordert, dass auch Diakone und Laien/Laientheologen ("Laie" bedeutet "Nicht-Geweihter", Laientheologen sind also Fachtheologen ohne Weihe) das Sakrament der Krankensalbung spenden dürfen. Ein Grund dafür ist sicherlich der immer größer werdende Priestermangel. Insbesondere auch in den Krankenhäusern sind immer weniger Priester und immer mehr Laien/Laientheologen für die Seelsorge verantwortlich.
Nach dem tridentinischen Ritus ist die Salbung der Sinne (Augen, Ohren, Nase, Mund, Hand, Füße) vorgesehen: gesalbt werden die Sinnesorgane (Augen, Ohren, Nase, Mund, Hand, Füße) mit dem Öl oder - falls dies nicht möglich ist - die Stirn. Der Priester spricht die Worte "Durch diese hl. Salbung u. seine mildreichste Barmherzigkeit lasse dir der Herr nach, was du durch das Sehen (Hören, Riechen, Schmecken u. Reden, Berühren, Gehen) gesündigt hast. Amen"; bei Salbung der Stirn wird diese Formel abgeändert "... was immer du gesündigt hast"
Spender der Krankensalbung sind in Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden - wie bereits angedeutet - die Ältesten der Gemeinde. Der Gemeindepastor ist als Mitältester in der Regel bei einer Krankensalbung anwesend, sein Mitwirken ist aber nicht unbedingt erforderlich. Da die neutestamentlichen Stellen, die vom Ältestendienst handeln, immer von einem Ältestenkollegium ausgehen, sollen auch bei der Krankensalbung nach Möglichkeit wenigstens zwei Gemeindeälteste präsent sein.
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