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Unter Krankenpflegeschulen versteht man Bildungseinrichtungen zur Erlernung von Pflegeberufen. Es gibt sowohl private als auch staatliche Krankenpflegeschulen.

Krankenpflegeschulen in Deutschland


Die Rahmenbedingungen für die Gestaltung einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule sind in Deutschland im Krankenpflegegesetz geregelt. Sofern die Ausbildung in der Krankenpflege nicht im Schulrecht eines Landes weiter geregelt wird und an anderen Schulformen angesiedelt wurde (beispielsweise Berufsfachschulen für Pflege), müssen diese an einem Krankenhaus angeschlossen sein oder zumindest in Verbindung stehen (z. B. durch Kooperationsverträge).

Zur Erlangung der staatlichen Anerkennung müssen Krankenpflegeschulen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  1. Eine hauptberufliche Schulleitung durch eine entsprechen qualifizierte Fachkraft mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung,
  2. Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichenden Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender Hochschulausbildung für den theoretischen und praktischen Unterricht,
  3. Vorhaltung der für die Ausbildung erforderlichen Räume und Einrichtungen sowie ausreichender Lehr- und Lernmittel,
  4. Sicherstellung der Durchführung der praktischen Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) mit entsprechend geeigneten Einrichtungen (u. a. Krankenhäuser, Ambulante Pflegedienste).

Darüber hinaus kann jede Landesregierung weitergehende landesrechtliche Regelungen aufstellen, die das Nähere zu den Mindestanforderungen bestimmen. Das kann sich zum Beispiel auf die Schulgröße und -ausstattung (meist in Form eines Landeslehrstättengesetzes), die verbindliche Anwendung eines bestimmten Rahmenlehrplans sowie die Auswahl und Festlegung bestimmter Studiengänge zur Erlangung der oben geforderten Hochschulqualifikation der Leitung bzw. Lehrkräfte beziehen.

Siehe auch


Weblinks


Pflege | Berufsbildung

 

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