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Das Krankenpflegepraktikum, auch Krankenpflegedienst oder kurz Pflegepraktikum genannt, ist Teil des Medizinstudiums und Zulassungsvorraussetzung bei der Meldung zum Physikum.

Laut Approbationsordnung dient das Praktikum dazu den Studenten (oder Studienanwärter) einen Einblick in die Organisation und den Stationsalltag im Krankenhaus und in die Tätigkeiten der Krankenpflege zu geben. Der Student übt hier zum ersten Mal den Patientenkontakt, lernt über das Zusammenwirken der verschiedenen Berufe im Krankenhaus und je nach Station auch sehr viel über Pflege.

Für die Einrichtungen, in denen die Praktikumszeit verbracht werden kann, gelten genaue Bestimmungen, die auf den Internetseiten des zuständigen LPAs (Landesprüfungsamt) nachgelesen werden können; grob gesagt muss es eine Bettenstation in einem Krankenhaus bzw. einer Klinik sein. Eine Praktikum auf einer reinen Belegstation wird nicht anerkannt.

Das in der Regel unbezahlte Praktikum dauert insgesamt 90 Tage. Es muss in den Semesterferien oder vor Beginn des Studiums - auf jeden Fall aber nach bestandenem Abitur (zuvor gemachte Praktika werden nicht gezählt) – abgeleistet werden. Man kann die 90 Tage splitten, muss aber mindestens 30 Tage am Stück auf der selben Station arbeiten. Für die Berechnung des Zeitraums werden die Kalendertage zugrunde gelegt mit freien Wochenenden, nicht die tatsächlich gearbeiteten Tage.

Das Praktikum muss zum Schluss mit einem Formblatt bestätigt werden („Zeugnis über den Krankenpflegedienst“), dieses Formblatt muss bei der Anmeldung zum Physikum eingereicht werden.

Je nach Landesprüfungsamt werden Tätigkeiten wie Krankenpfleger oder Krankenschwester auf das Praktikum angerechnet, ebenso wie das klinische Praktikum im Zuge der Ausbildung zum Rettungsassistenten.

Weblinks


Infos zum Krankenpflegedienst vom Regierungspräsidium Baden-Württemberg

Zeugnis über den Krankenpflegedienst

Medizindidaktik

 

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