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Ein Krankenhaus (als organisatorischer Teilbereich auch Klinik/Klinikum und (veraltet) Hospital) ist eine Einrichtung, in der durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung die Krankheiten, Leiden oder körperlichen Schäden festgestellt und geheilt oder gelindert werden. Auch die Geburtshilfe und die Sterbebegleitung rechnen zu den Aufgaben eines Krankenhauses.
Rechtlich wird unter einem Krankenhaus ein Betrieb im Sinne des deutschen Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) verstanden, in dem die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
In anderen Ländern des deutschsprachigen Raums werden diese Einrichtungen als Spital bezeichnet. Ein militärisches Krankenhaus wird Lazarett genannt.
Hauptartikel: Geschichte des Krankenhauses
Die Aufgaben eines Krankenhauses haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. Ursprünglich war die Medizin eng mit der Religion verbunden. So dienten die Tempel des Alten Ägyptens auch der Behandlung von Kranken. Die ersten eigenständigen Einrichtungen, die sich um Kranke kümmerten sind aus Sri Lanka und später auch aus Indien bekannt. Die ersten Lehrkrankenhäuser stammen aus Persien. Im Mittelalter diente ein Krankenhaus auch als Armenhaus oder Unterkunft für Pilger. So stammt der Begriff Hospital von dem lateinischen Wort hospes ab. Meistens wurde die Pflege von Mönchen oder Nonnen geleistet, so zum Beispiel im Hôtel-Dieu. Im 18. Jahrhundert kamen die ersten modernen Krankenhäuser auf. So wurde im Jahre 1710 die Charité als Pestkrankenhaus gegründet.
Krankenhäuser wurden immer weniger eine Stätte der Versorgung für Arme, sondern ein Platz intensiver medizinischer Diagnostik und Therapie, sowie ein Platz der Lehre und Ausbildung.
Oftmals sind Krankenhäuser als Universitätsklinikum auch ein Zentrum von Lehre und Forschung, die ihre Anstrengungen auf eine Steigerung der Leistungen im Bezug auf medizinische Forschung und Aus- und Fortbildung sowie auf Anhebung der Pflegequalität richten.
Kliniken haben sich im Gegensatz zu Krankenhäusern auf Fachbereiche konzentriert und bieten nur begrenzte, oft aber hochspezialisierte Gesundheitsdienstleistungen an.
Da in Krankenhäusern immer neben der Pflege auch eine medizinische Versorgung rund um die Uhr gewährleistet wird, bieten sie auch eine medizinische Notfallversorgung an, meistens über eine Rettungsstelle oder über eine zentrale Notaufnahme, Ambulanz oder Poliklinik. Die Ausstattung und personelle Kapazität für diese Art der Notfallversorgung ist sehr unterschiedlich. So bieten spezialisierte Traumazentren bedingt durch Ausstattung und Übung eine bessere Versorgung an. Mehrere Studien zeigen, dass mit der Anzahl der Fälle auch die Qualität der Versorgung ansteigt.
Neben der Notfallversorgung wird auch bei geplanten Eingriffen zunehmend auf die Fallzahlen geachtet, und Zentren mit spezialisierter Diagnostik werden gebildet (z.B. Brustzentrum). Die sogenannten Allgemeinen Krankenhäuser, die ein großes Spektrum vielfältiger Krankheiten adäquat versorgen können, werden immer seltener.
Sie können auch klassifiziert werden nach dem Krankenhausträger, ob öffentlich, freigemeinnützig oder privat, Öffentliche Träger können zum Beispiel, Bund, Länder und Gemeinden sein, freigemeinnützig zum Beispiel, zum Beispiel Diakonie oder Rotes Kreuz, oder soziale Vereinigungen (z.B. Wohlfahrtsverbände): Ein Universitätsklinikum, ein Landeskrankenhaus, ein städtisches Haus, ein Kreiskrankenhaus, ein Bundeswehrkrankenhaus, ein katholisches, evangelisches, jüdisches Haus, ein Krankenhaus einer privat geführten Krankenhauskette etc. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft wurden im Jahr 2004 von 2.166 Kliniken in Deutschland 36 Prozent vom Staat, 38,4 Prozent von freigemeinnützigen Trägern, zum Beispiel Diakonie oder Rotes Kreuz, und 25,6 Prozent von privaten Unternehmen betrieben.
Sie können eingeteilt werden nach den angebotenen Leistungen, ob eine Fachklinik, oder ein allgemeines Krankenhaus. Universitätskliniken vergeben an Krankenhäuser die an der Ausbildung beteiligt sind noch den Titel des akademischen Lehrkrankenhauses.
In der Krankenhausplanung wird auch nach verschiedenen Anforderungs- und Versorgungsstufen unterteilt:
Seit dem 31. August 2005 müssen zugelassene Krankenhäuser nach § 108 SGB V strukturierte Qualitätsberichte veröffentlichen. Der Bericht muss im Abstand von höchstens zwei Jahren regelmäßig erstellt werden. Auf Grundlage der Berichte ist es Patienten und Ärzten möglich, die Kennzahlen der Krankenhäuser (z.B. die der Anzahl erfolgreich durchgeführter Operationen) zu vergleichen und damit die Güte der Patientenversorgung einzuschätzen.
Ein vor allem für die Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern wichtiger Begriff ist der des Akutkrankenhauses. Unter einem Akutkrankenhaus versteht man ein Krankenhaus, bei dem für Akutfälle sowohl Tag- als auch Nachtaufnahmebereitschaft besteht und ein breites Spektrum akuter Behandlungsfälle vorliegt.
In Deutschland liegt der Bettenstand im Vergleich mit anderen Ländern relativ hoch. Wobei ein kontinuierlicher Trend zum Bettenabbau zu verzeichnen ist. Auch bei der Einweisungsquote und Verweildauer sind die deutschen Zahlen vergleichsweise hoch. Eher unterdurchschnittlich sind die Kosten pro Fall, was man einerseits mit der eher niedrigen Personalausstattung, zum anderen mit der Verteilung der Kosten auf viele Fälle erklären kann.
26 % der Krankenhäuser sind in privater (2000: 22,3 %), 36 % in öffentlicher und 38 % in freigemeinnütziger Trägerschaft.
Heute existiert ein Trend hin zur privaten Trägerschaft. Viele private Krankenhäuser sind Teil von größeren Krankenhausketten z.B. der Rhön-Klinikum AG oder der Helios Kliniken GmbH.
Dementsprechend setzt sich die Geschäftsführung oder Gesamtbetriebsleitung paritätisch zusammen aus Ärztlichem und Pflege- und Verwaltungsdirektoren.
Häufig ist darunter noch eine Organisationsebene "Kliniken" entsprechend der wichtigsten bzw. dort vertretenen medizinischen Subspezialitäten anzutreffen (Ärztl. Direktor der ....Klinik etc).
Viele Kliniken vereinen therapeutische, diagnostische und pflegerische Einrichtungen unter sich.
In der Krankenpflege von Patienten werden in diesem System folgende Bereiche unterschieden:
Es gibt auch eine Bildung von Zentren, in denen man sich an Krankheitsbildern orientiert. Dadurch sollen die sogenannten Behandlungspfade in der Patientenversorgung optimiert werden.
In Deutschland regelt die DIN 13080 die Unterteilung eines Krankenhauses, ein Umstand, der bei der staatlichen Förderung von Krankenhäusern eine wichtige Rolle spielt.
Die Sachkosten untergliedern sich wiederum wie folgt:
| USA 2001 | Australien 2000 | Schweden 2000 | Deutschland 2001 | |
|---|---|---|---|---|
| Akutbetten pro 1000 Einw. | 2,9 | 3,8 | 3,2 | 6,3 |
| Verweildauer in Tagen | 5,8 | 6,1 | 5 | 9,3 |
| Krankenhausfälle pro 1000 Einw. | 112,4 | 157,7 | 162,6 | 197,3 |
Eine zunehmende integrierte Versorgung wird angestrebt, ist aber bisher noch nicht sehr entwickelt. Schon lange gab es jedoch Ambulanzen und Polikliniken, in denen Patienten entweder vor oder nach der Versorgung im Krankenhaus betreut wurden, oder aber Patienten die von niedergelassenen Fachärzten überwiesen wurden, weil ein Spezialist oder aber spezielle Verfahren notwendig sind.
Durch politische Entscheidungen ist jedoch das mögliche Potential noch nicht ausgeschöpft. So wird das ambulante Operieren in anderen Ländern in größerem Umfang durchgeführt, während in Deutschland die finanzielle Situation dafür noch nicht sehr förderlich ist.
Verschiedene Krankenhausarten:
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