Physiotherapeut/in ist ein Heilberuf.
In Deutschland ist die Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/in seit 1994 durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geregelt. Bis dahin war in den alten Bundesländern die Bezeichnung "Krankengymnast/in" üblich (vgl. Physiotherapie).
Zu dem MPhG gehört eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, in der die dreijährige Ausbildung näher geregelt ist. Sie umfasst derzeit 2900 Stunden theoretische und 1600 Stunden praktische Ausbildung. Der Theorie-Unterricht findet nur in staatlich zugelassenen Schulen statt. Der praktische Anteil wird zum Teil in der Schule, zum größten Teil aber in zugelassenen Praktikumseinrichtungen absolviert. Den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung (Examen) mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil.
In Österreich ist die Ausbildung und die Berufsausübung der Physiotherapeuten durch das MTD-Gesetz festgeschrieben. Die Ausbildung umfasst hier drei Jahre mit 2525 theoretischen und 2000 praktischen Stunden. In jedem Fach sind positive Prüfungen zu absolvieren, d.h. eine Gesamtprüfung gibt es in diesem Sinne nicht. Den Abschluss bildet eine fachspezifische Diplomarbeit, die auch mündlich gerechtfertigt werden muss. Anders als in Deutschland ist in Österreich die manuelle Lymphdrainage ebenfalls Teil der Ausbildung.
Schon früh nutzte man die positiven Beobachtungen zur Gesundheitsberatung der Bevölkerung. Man empfahl regelmäßige Bewegung in Form von Spaziergängen, Schwimmen, Laufen, Reiten, Spielen und Tanzen. Auch die erholsame und heilende Wirkung von Massagen und Heilbädern ist seit der Antike bekannt. Die Diätetik bezog sich nicht nur auf eine gesunde Ernährung. Ebenso wurde auf ein ausgewogenes Verhältnis von Wachen und Schlafen geachtet.
Bis ins hohe Mittelalter hinein änderte sich daran nicht viel, die "Rezepte" blieben die gleichen. Eher war es so, dass durch den kirchlichen Einfluss der Körper in Vergessenheit geriet. Als gottesfürchtige Geschöpfe wurde das Leben und Leiden als schicksalhaft betrachtet. Dies änderte sich erst mit der Renaissance, in der die antiken Ideale wieder erwachten.
Johann Christoph Friedrich Guts Muths wurde zum Begründer der pädagogischen Gymnastik in Deutschland. Franz Nachtegall gründete 1798 in Kopenhagen die "Gymnastische Gesellschaft". Aus ihren Leibesübungen entwickelte der Schwede Pehr Henrik Ling eine gezielte therapeutische Gymnastik, die wie heute noch an den "Gebrauchsbewegungen des Alltags" angelehnt war. Dabei kombinierte er seine Behandlungen mit Massagen für spezielle Muskelgruppen.
Zudem wuchs der Bedarf an Behandlungen durch die Kriege (1870/71, 1914-18 und 1939-45) und infolge der steigenden Arbeits- und Verkehrsunfälle. Johann Hermann Lubinus gründete die von vielen Fachärzten angesehenen "Lubinus-Schulen". Nun machte die Krankengymnastik erstmals verstärkt mit Patienten aus der Chirurgie und Neurologie Bekanntschaft (die Kinderlähmung nahm weltweit ein hohes Ausmaß an). Für die Behandlung von Herz- und Lungenerkrankungen sowie in der Rheumatologie fand eine Rückbesinnung zu Heilbädern und der Kneipp-Lehre statt.
Im Jahr 1941 wurde Wolfgang Kohlrausch zum ersten Ordinarius für Bewegungstherapie an die nationalsozialistische Reichsuniversität Straßburg berufen.
Nach der Währungsreform 1948 kam es im Gesundheitswesen zu Sparmaßnahmen, die zu einem deutlichen Stellenabbau führten. Erst mit der Gründung von Landesverbänden konnte sich der Berufsstand wieder besser etablieren und ausbauen. Verträge mit Krankenkassen und eine Vereinheitlichung der Ausbildung machten krankengymnastische Einrichtungen wieder rentabel. In den 1950er Jahren bildete sich der ZVK (Zentralverband der Krankengymnasten), bis heute der größte aller deutschen Verbände. Durch seine Arbeit gelang 1959 eine bundesgesetzliche Abgrenzung des "Krankengymnasten" zu anderen ärztlichen Hilfsberufen.
Im Zuge der Wiedervereinigung und der Anpassung an den internationalen Sprachgebrauch kam es 1994 zu einer Novellierung der Berufsgesetze (siehe MPhG). Von nun an heißen die Krankengymnasten "Physiotherapeuten", wie es bereits in der DDR üblich war.
Grundlegend für das Medizinische Modell ist das Konzept der "Normalität": Abweichungen vom Normalen sind abnormal. Ziel der Therapie ist es, die Normalität wiederherzustellen. Jede Krankheit hat demnach einen Auslöser (beispielsweise einen Keim), der nachweisbar ist. Die Medizin behandelt demnach nicht das Individuum, sondern die Krankheit und versucht sie zu eliminieren.
Erst seit Mitte der 90er Jahre vollzieht sich allmählich ein Paradigmenwechsel. Die Krankheit wird nicht mehr primär als Funktionsstörung gesehen, die repariert werden soll, sondern eine ganzheitliche Sichtweise steht im Vordergrund.
Die schulische Ausbildung umfasst:
| Stunden | Fächer |
| 40 | Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde |
| 240 | Anatomie |
| 140 | Physiologie |
| 30 | Allgemeine Krankheitslehre |
| 360 | Spezielle Krankheitlehre: Innere Medizin, Orthopädie, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Gynäkologie, Pädiatrie, Dermatologie, Geriatrie, Rheumatologie, Arbeits- und Sportmedizin |
| 30 | Hygiene |
| 30 | Erste Hilfe und Verbandtechnik |
| 40 | Angewandte Physik und Biomechanik |
| 20 | Sprache und Schrifttum |
| 60 | Psychologie/Pädagogik/Soziologie |
| 20 | Prävention und Rehabilitation |
| 40 | Trainingslehre |
| 60 | Bewegungslehre |
| 120 | Bewegungserziehung |
| 100 | Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken |
| 500 | Physiotherapeutische Behandlungstechniken |
| 150 | Massage |
| 60 | Elektro-, Licht- und Strahlentherapie |
| 60 | Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie |
| 700 | Methodische Anwendung der Physiotherapie in den Fächern der Speziellen Krankheitslehre |
Die praktische Ausbildung am Patienten in den medizinischen Fachgebieten umfasst:
240 Std. Chirurgie, 240 Std. Innere Medizin, 240 Std. Orthopädie, 240 Std. Neurologie, 160 Std. Pädiatrie, 80 Std. Psychiatrie und 80 Std. Gynäkologie.
In den letzten Jahren bieten zunehmend auch Fachhochschulen Studiengänge zur Physiotherapie an, meist in Kooperation mit einer Berufsfachschule.
Fortbildungskurse frischen die bestehenden Kenntnisse auf. Sie enden zwar nicht mit einer Prüfung, führen aber gegenüber den meisten Ärzten und Patienten zu einer höheren Akzeptanz und mehr Vertrauen.
Weiterbildungsmaßnahmen schließen fast immer mit einer Prüfung ab und führen zu einer Höherqualifizierung. Sie beinhalten immer ein komplettes Behandlungskonzept. Sie können auch der Spezialisierung zu einer Lehrtätigkeit dienen.
Siehe auch: Funktionelle Bewegungslehre
Bei Störungen des Bewegungssystems (v. a. in der Chirurgie und Orthopädie) ist das zentrale Anliegen die Behandlung nach Verletzungen und/oder Funktionsstörungen. Die Maßnahmen betreffen das Erfolgsorgan (sog. Effektoren). Man muss unterscheiden, ob die Störung akut, subakut oder chronisch ist. In der Gynäkologie geht es um vorbereitende Geburtshilfe und anschließende Wochenbett-Behandlungen.
Funktionsstörungen der inneren Organe z. B. in der Inneren Medizin betreffen häufig chronische und letale Erkrankungen. Aber auch die so genannten "Zivilisationskrankheiten" wie etwa Arteriosklerose, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Asthma, Bronchitis und Diabetes werden durch Physiotherapie über das Bewegungssystem beeinflusst.
Die Störungen der Bewegungsentwicklung und Bewegungssteuerung findet man vor allem in der Neurologie und Psychiatrie sowie in der Pädiatrie. Zentrales Anliegen von Physiotherapie ist es, die sensomotorische Entwicklung zu fördern. Die Behandlungen betreffen das zentrale und periphere Nervensystem. Meist kommt es zu bleibenden Schäden und/oder die Krankheiten sind fortschreitend.
Störungen im Bereich Erleben und Verhalten sind in jedem medizinischen Bereich zu finden. Vor allem das Verbessern der Wahrnehmungs- und Entspannungsfähigkeit stehen bei den physiotherapeutischen Behandlungen im Vordergrund. Der Therapeut benötigt zudem ein Verständnis für die Entstehung von spontan-affektiven Störungen.
Allgemeine Ziele sind
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