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Kraftfahrt-Bundesamt.jpg]] Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine Bundesoberbehörde in Deutschland. Das KBA ist für den Straßenverkehr zuständig und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) unterstellt. Der Hauptsitz der Behörde wurde mit dem sogenannten KBA-Gesetz von Bielefeld nach Flensburg verlegt. Eine Außenstelle des KBA befindet sich in Dresden.

Geschichte


Das KBA wurde am 4. August 1951 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes gegründet.

Mit der Eingliederung der damals neuen Bundesländer erhielt das KBA durch das Kraftfahrzeugtechnische Amt der DDR (KTA) Zufluss. Fragen und Anträge bezüglich alter DDR-Fahrzeuge (z. B. bei verlorengeganger Betriebserlaubnis) können an das KBA gestellt werden. Eine neue Betriebserlaubnis für alte Mofas/Mokicks z. B. erhält man sehr schnell.

Aufgaben


Das KBA genehmigt unter anderem neue Fahrzeugtypen und führt das Verkehrszentralregister (VZR) (Verkehrssünderdatei), das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR), das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) und stellt das Zentrale Verkehrs-Informationssystem ZEVIS (Halterdatei) bereit. Auf Grundlage des Fahrzeugregisters werden unter anderem die Kraftfahrzeug-Zulassungsstatistiken erstellt.

Künftig wird das Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen des Prümer Vertrags als so genannte Nationale Kontrollstelle fungieren.

Das KBA ist die zuständige Behörde für Rückrufe im Automobilbereich, die durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz begründet sind.

Weblinks


Verkehrsbehörde (Deutschland) | Flensburg

 

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