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Als Kostendeckung wird das Verhältnis von Einnahmen (bzw. Erlösen) zu Kosten bezeichnet. Prozentual ausgedrückt spricht man von Kostendeckungsgrad. Ist er größer als 100%, entsteht Gewinn, unter 100% ein Verlust bzw. Fehlbetrag/Zuschussbedarf. Dabei ist allerdings eine wichtige Frage, ob mit Voll- oder Teilkosten gerechnet wird, s. Deckungsbeitrag.

Das Kostendeckungsprinzip ist im kommunalen Abgabenrecht ein Gebührengrundsatz, nachdem die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren die voraussichtlichen Kosten der in Anspruch genommenen Leistung decken, aber nicht übersteigen sollen.

Siehe auch: Kosten, Wirtschaftlichkeit, Deckungsbeitrag

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