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Pilot.jpg Ein Pilot ist eine Person, die berechtigt und in der Lage ist, ein Luftfahrzeug zu steuern.

Verantwortlicher Pilot


Der 'Verantwortliche Luftfahrzeugführer' (Engl.: Pilot in Command, Abk.: PIC;), der 'Kommandant', ist, wer ein Luftfahrzeug führt, eine gültige Erlaubnis besitzt, und über die fliegerärztliche Tauglichkeit verfügt. Verkehrsflugzeuge werden meistens von zwei Piloten geflogen. Man unterscheidet hier weiter in 'fliegender Pilot' (Engl.: Pilot flying, Abk.: PF;) und 'nicht fliegender Pilot' (Engl.: Pilot not flying, Abk.: PNF;). Der PF führt das aktive Fliegen aus, der PNF die weiteren Arbeiten, z. B. den Funkverkehr, Checklisten lesen, etc. Der Kommandant sowie der Copilot legen fest, wer welche Rolle auf einem Flug inne hat.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist derjenige, der nicht nur für die Steuerung des Luftfahrzeugs, sondern auch für die Einhaltung von Vorschriften und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung für Luftfahrzeug und Insassen verantwortlich ist, und dazu auch das Weisungsrecht gegenüber an Bord befindlichen Personen ausübt (vulgo: Kapitän).

Man unterscheidet je nach Luftfahrzeug

Sonderfall

PICUS (Engl.: Pilot in Command under Supervision) Ist ein Pilot der eigenverantwortlich ein Luftfahrzeug führt, aber z. B. weil ihm die entsprechende Lizenz fehlt, mit einem besonderen Flugauftrag fliegt. Normalerweise ist das bei Ausbildungsflügen der Fall. Der Pilot fliegt (als PIC) ein Flugzeug im Alleinflug. Als Flugschüler bedarf es dazu eines Flugauftrages eines Fluglehrers. Deshalb die Bezeichnung "PIC under Supervision".

Privatpilot


Bereits das Fliegen eines Segelflugzeuges oder Gleitschirmes erfordert eine Fluglizenz. Man unterscheidet in Deutschland zwischen der Sportpilotenlizenz (SPL) für Ultraleichtflugzeuge (in der Schweiz Ecolightflugzeuge), Gleitschirme und Sprungfallschirme, der Privatpilotenlizenz (PPL) für Flugzeuge und der Segelfluglizenz (GPL) für Segelflugzeuge.

Der Privatpilot ist zwar verantwortlicher Luftfahrzeugführer, darf aber keine kommerziellen Personen- oder Gepäcktransporte durchführen. Die Privatpilotenlizenz ist jedoch in Ausnahmen gewerblich nutzbar (Flugzeug- und Bannerschlepp, als Fluglehrer, für Fotoflüge).

Da es für Segelflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge in Deutschland keinen Berufspilotenschein (CPL) gibt, erwirbt man mit der Segelfluglizenz und der Sportpilotenlizenz quasi einen national gültigen Berufspilotenschein für Segelflugzeuge, bzw. Ultraleichtflugzeuge.

Berufspilot


Während Piloten in den Anfängen der Luftfahrt Pioniere waren, entstand mit den ersten kommerziellen Flügen der Beruf 'Pilot'. Heutzutage unterscheidet man Berufsflugzeugführer, die kommerziell in der Luftfahrt tätig sind, und Verkehrsflugzeugführer, die meist bei Fluggesellschaften fliegen. Für kommerzielle Flüge mit Flugzeugen bis 5,7t MTOW die von einem Piloten geflogen werden können, ist der Berufspilotenschein vorgeschrieben, dagegen benötigen Flugzeugführer für den kommerziellen Betrieb von Flugzeugen, für deren Betrieb eine mehrköpfige Besatzung vorgeschrieben ist bzw. deren Abfluggewicht über 5,7t MTOW liegt, die allgemeine Transport Piloten Lizenz, den ATPL.

Sind für den Betrieb des Luftfahrzeuges mehrere Personen erforderlich, so arbeiten zusammen

  • der Flugkapitän oder Kommandant / Pilot in Command als verantwortlicher Luftfahrzeugführer eines Verkehrsflugzeugs, der die Verantwortung für die Sicherheit von Luftfahrzeug und Insassen trägt, und hierzu die Entscheidungs- und Weisungsbefugnis hat. Das Rangabzeichen des Kapitäns sind vier Streifen.
  • der Kopilot (Zweiter Flugzeugführer, auch Erster Offizier genannt), der den Flugkapitän unterstützt und vertritt. Er führt ebenfalls selbstständig Flüge durch, und trägt als Rangabzeichen in der Regel drei Streifen. Bei manchen Fluggesellschaften beginnt die Laufbahn des Kopiloten als zweiter Offizier. Das Rangabzeichen des zweiten Offiziers sind zwei oder drei Streifen. Je nach Ausbildungsmodell der Fluggesellschaft unterscheidet sich die Tätigkeit nicht von der des Ersten Offiziers, oder der Zweite Offizier arbeitet anfangs auf Langstreckenflügen als Cruise Relief Pilot, der nur während des Reiseflugs am Steuer sitzt. Der Senior First Officer (kurz: SFO) stellt eine besondere Form des ersten Offiziers dar und ist berechtigt, den Kapitän während des Reisefluges abzulösen. Ab einer Streckenlänge von ungefähr 7500 km stellt der Einsatz eines SFO den Regelfall bei den meisten Linienfluggesellschaften dar.

Luftfahrtpersonal

  • und der Flugingenieur, der nicht das Luftfahrzeug steuert, sondern dessen technische Systeme bedient. Hierzu zählten in der Vergangheit sogar Triebwerks-/Schub-/Leistungssteuerung und die Kraftstoffsystemsteuerung über eigene Regler. Das Rangabzeichen eines Flugingenieur sind drei Streifen.

Früher gehörte oft auch ein Funker und ein Navigator zur Besatzung. Heute ist ein Zweimanncockpit mit Kommandant und Erstem Offizier üblich.

Fliegerärztliche Tauglichkeit


Grundvoraussetzung für die Flugausbildung und die Tätigkeit als Pilot ist die Flugtauglichkeit, auch 'Medical' genannt. Man unterscheidet im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA):

  • Klasse 1 für gewerbsmäßige Piloten
  • Klasse 2 für nichtgewerbsmäßige Piloten

Der Fliegerarzt stellt das 'Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis' / Medical aus, das von dem Piloten mitzuführen ist. Der Pilot ist selbst in der Verantwortung, ob er aktuell flugtauglich ist. Sollte er Zweifel haben, ob er flugtauglich ist, muss er sich an die zuständige und lizenzführende Stelle oder besser seinen Fliegerarzt wenden.

Zur Online-Berechnung der Gültigkeitsdauer eines Medicals siehe *.

Flugausbildung


Die Flugausbildung für die verschiedenen Arten von Piloten ist detailliert von der Joint Aviation Authorities geregelt und erfolgt in einer Flugschule, z. B. in einem Luftsportverein oder an einer Verkehrsfliegerschule. Im Rahmen der Ausbildung wird meist das Allgemeine Funksprechzeugnis (AZF) erworben, welches den Piloten zur Durchführung des Sprechfunks berechtigt.

Fluglizenz


Im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA) werden von der zuständigen Luftfahrtbehörde nach Abschluss der jeweiligen Flugausbildung mit der Prüfung folgende Lizenzen ausgestellt:

Wenn es sich um ein Flugzeug (englisch: Airplane) handelt, wird ein '(A)' angehängt, bei einem Hubschrauber ein '(H)'.

Die Fluglizenz ist während des Fluges von dem Piloten mitzuführen.

Die Ausbildung und Lizenzierung von Piloten ist in Deutschland in der LuftPersV geregelt. Seit neuem werden Ausbildung und Lizenzen nach JAR-FCL (Joint Aviation Athorities Flight Crew Licensing) durchgeführt.

Literatur


  • Andreas Fecker: Piloten. München ISBN 3765472220

Siehe auch


Weblinks


Luftfahrtpersonal | Pilot

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