Der Ausdruck Kopie (v. lat.: copia Vorrat) bezeichnet ein neu angefertigtes (materielles oder immaterielles) Objekt, das in seinen wesentlichen Eigenschaften mit dem Ursprungsobjekt (Original) übereinstimmt.
Wichtigste Methoden der Kopie:
Rechtliches
Das Kopieren von immateriellen Gütern wird durch das
Urheber-, das
Marken- sowie das
Patentrecht geregelt. Kopien dürfen nur, sofern man nicht selber über eine weitreichende
Lizenz verfügt, im Rahmen der gesetzlich geregelten
Einschränkungen der Urheberrechte vorgenommen werden.
Genetik
Die Kopie von
Erbinformation ist das Grundprinzip der Vermehrung von Lebewesen.
Fehler bei der Kopie sind eine der Grundlagen der
Evolution. Das künstliche Kopieren von Erbsubstanz mittels der
Polymerase-Kettenreaktion ist Grundlage vieler
genetischer Verfahren wie z.B. dem
genetischen Fingerabdruck.
Fehler, die beim Kopieren einer Kopie entstehen, die evtl. selbst schon eine Kopie ist, nennt man
Generationsverluste. Bei einer
digitalen Kopie kommen diese theoretisch nicht vor - jede Kopie ist in ihren Eigenschaften exakt identisch mit dem
Original.
Eine besondere Eigenschaft der Quanteninformation ist, dass sie nicht kopiert werden kann, ohne das Original zu zerstören. Diese Tatsache ist Grundlage der Quantenkryptographie.
Siehe auch
- Reproduktion
- Copyright, Urheberrecht, Copyleft
- Lichtpausverfahren, Hektographenrolle, Kopierer, Replikator, Kopierpresse
- Privatkopie, Kopierschutz, Digital Rights Management, DMCA, Raubkopierer, Bootleg, Produktpiraterie, Warez
Zitate
Rechtliche Bedeutung
- Das Herstellen einer Kopie (Fälschung) von Geld und Wertzeichen ist eine Straftat (§146-152b StGB).
- Das Herstellen einer Kopie von urheberrechtlich geschützten Werken ist grundsätzlich im UrhG geregelt.
Weblinks
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