Der Konziliarismus oder die konziliare Theorie besagt, dass die Entscheidungen der Konzilien unter bestimmten Voraussetzungen höchste Autorität beanspruchen können, der sich selbst ein Papst beugen muss. Als Bedingung dafür galt, dass ein Konzil formal korrekt einberufen sein und die ganze Christenheit repräsentieren musste.
Der Konziliarismus entstand im Spätmittelalter und war dem Problem des Großen Abendländischen Schismas geschuldet. Die via concilii erwies sich als der einzige Weg, die geteilte Christenheit wieder unter einem Papst zu vereinen. Das Konzil von Konstanz legte zu diesem Zweck seine eigene Machtbefugnis im Dekret Haec sancta fest. Ein weiteres Dekret Frequens schrieb die regelmäßige Einberufung von Generalkonzilien in der Zukunft vor.
Die protestantischen und insbesondere die orthodoxen Kirchen stimmen mit dem Konziliarismus prinzipiell überein, innerhalb der katholischen Kirche wurde er vom Konzil von Konstanz (1414-1418) und in seiner Nachfolge vom Konzil von Basel (1431 bis 1449) vertreten, vom 5. Laterankonzil (1512-1517) jedoch wieder zugunsten des päpstlichen Primats abgelehnt.
Wichtige Theologen des mittelalterlichen Konziliarismus waren Johann von Gelnhausen, Heinrich von Langenstein und Jean Gerson. Entscheidenden Einfluss auf die konziliaristischen Theorie hatten auch Jean Quidort, Marsilius von Padua und William von Ockham.
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"Konziliarismus".
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