Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Resolution 260 A (III) am 9. Dezember 1948 beschlossen. Sie trat am 12. Januar 1951 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland erklärte ihren Beitritt am 9. August 1954. Die Deutsche Demokratische Republik folgte am 27. März 1973 (mit Vorbehalten, wie alle Ostblockstaaten).
Ihr Text wurde maßgeblich von Raphael Lemkin formuliert, der den Begriff des Genozids einige Jahre zuvor geprägt hatte.
Die Konvention wurde zum ersten Mal am 2. September 1998 im Zusammenhang mit dem Völkermord in Ruanda praktisch umgesetzt. Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda befand Jean Paul Akayesu in neun von fünfzehn Anklagepunkten für schuldig und verurteilte ihn wegen Genozids zu lebenslanger Haft. Zwei Tage später wurde Jean Kambanda das erste Staatsoberhaupt, welches wegen Genozids verurteilt wurde (ebenfalls zu lebenslanger Haft).
Völkerrechtlicher Vertrag | UN-Konvention | 1948
Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide | ジェノサイド条約 | 집단살해죄의 방지와 처벌에 관한 협약 | Folkmordskonventionen
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"Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes".
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