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Kontrakt (lat. contractus) wird in der Kanzleisprache seit dem 15. Jahrhundert als Bezeichnung für eine verbindliche Abmachung oder einen Vertrag verwendet.

Bei Kunden-Lieferantenbeziehungen spricht man auch von einem Lieferantenkontrakt

Im modernen Finanzwesen bezeichnet "Kontrakt" (engl.: contract) auch einen standardisierten Vertrag, der an Warenterminbörsen bzw. Futures-Börsen gehandelt wird. Ein (Futures-)Kontrakt ist die kleinste handelbare Einheit eines an diesen Börsen gehandelten Wertes.

Beispiel: siehe Future

Vertrag | Wertpapiere und Börse

Andere Bedeutung: Der Begriff Kontrakt wird auch in der Softwaretechnik verwendet, um eine Systemoperation näher zu spezifizieren. Dabei wird vor allem festgehalten, welche Vor- und Nachbedingungen bei einer Systemoperation gelten sollen bzw. durch diese sichergestellt werden.

 

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