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Als Kontraindikation oder Gegenanzeige (von lat. contra = gegen und indicare = anzeigen) bezeichnet man einen Umstand, der gegen eine Maßnahme (z. B. die Anwendung eines Medikaments) spricht, da in ihrer Folge die Schädigung eines Systems zu erwarten ist. Weitaus am häufigsten wird dieser Begriff in der Medizin – sowohl im Bereich der Abklärung wie auch der Therapie von Erkrankungen oder Verletzungen – verwendet.

  • Eine absolute Kontraindikation verbietet die Maßnahme vollständig. Zum Beispiel darf einem Patienten, der einmal allergisch auf Penicillin reagiert hat, diese Substanz nicht mehr verabreicht werden.

  • Eine relative Kontraindikation spricht gegen die Maßnahme, lässt sie aber zu, wenn das Verhältnis von erwartetem Nutzen zu befürchtetem Schaden günstig erscheint. Beispielsweise soll ein Patient, der einmal ein Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür hatte, nicht mit Acetylsalicylsäure behandelt werden. Wenn aber keine vernünftige Alternative vorhanden ist und der Nutzen der Behandlung größer als das Risiko eines neuen Magengeschwürs erscheint, ist die Gabe des Medikaments dennoch indiziert.

Siehe auch: Indikation, Kunstfehler

Allgemeinmedizin

Contraindication | Kontraindikasjon

 

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