Mit Konstitutionstherapie oder Konstitutionsbehandlung (lat. constitutio corporis "Verfassung", "Zustand des Körpers") bezeichnen zahlreiche alternativmedizinische Therapeuten eine Behandlung, die auf ungünstige Veranlagungen oder seit der Geburt bestehende Gesundheitsstörungen des Patienten einwirken soll. Die Konstitutionstherapie hat eine ganzheitliche, humoralpathologische Grundlage, sie soll den ganzen Menschen behandeln und nicht nur einzelne Organe.
Die Konstitutionsbehandlung ist aus Sicht der Homöopathen dann angesagt, wenn die Diagnose ergibt, dass eine Patientin, ein Patient chronisch krank ist oder die jeweilige Lebens-Situation eine umfassende Therapie erfordert. Dazu muss die Gesamtheit der Symptome erfragt und dokumentiert werden. Das geschieht in einer etwa 90- bis 180minütigen Anamnese (einer "Fallaufnahme"). Ziel: das "simillimum" zu finden, das individuelle Mittel, das von seiner Charakteristik her dem Charakter des Heilungsuchenden am ähnlichsten ist. Zu folgenden Komplexen wird die Therapeutin, der Therapeut in aller Regel Fragen stellen:
Ist das vermeintlich brauchbare Mittel gefunden, muss dann die Potenz und die dazu gehörige Dosis festgelegt werden. Da sich im Zuge der (in jedem Falle längere Zeit, oft Jahre dauernden) Konstitutionsbehandlung auf Grund des Wirkens des Mittels die Konstitution verändern kann oder sich vielmehr verändert, kann im Laufe des Lebens das zu verordnende "simillimum" sich ändern. Deshalb wird in regelmäßigen Abständen eine erneute längere Sprechstunde für nötig erachtet. Ansonsten sind kürzere Konsultationen von 20 bis 40 Minuten im Quartalsabstand üblich.
Bach-Blüten-Therapeuten kennen ebenfalls konstitutionell zusammengestellte Arzneien.
Der New Yorker Arzt Bernhard Aschnersubsumiert unter Konstitutionstherapie etwas völlig anderes; er beschreibt Verfahren zur Ausleitung über den Darm (Purgieren), über die Nieren, über die Leber und über die Haut und Schleimhäute. Letzteres untergliedert er noch in Niesmittel, Cantharidenpflasterbehandlung, Schröpfkopfbehandlung und die Baunscheidttherapie. Ferner subsumiert sein Begriff der Konstitutionstherapie Verfahren wie den Aderlass und die Blutegelbehandlung.
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