Uscapitolindaylight.jpg Der Kongress ist die Legislative der Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb der Bundesregierung, sein Sitz ist das Kapitol. Er besteht aus insgesamt 535 Abgeordneten.
Der Kongress setzt sich aus dem Senat und dem Repräsentantenhaus zusammen. Der Kongress stellt gemäß Artikel I, Absatz 1 der Verfassung die gesetzgebende Gewalt dar.
Der Senat besteht aus insgesamt 100 Senatoren, diese werden seit 1913 für sechs Jahre direkt gewählt. Zuvor wurden die Senatoren von den Parlamenten der einzelnen Bundesstaaten nach Washington entsandt. Alle zwei Jahre steht jeweils ein Drittel der Senatoren zur Wahl. Jeder Bundesstaat entsendet, unabhängig von seiner Bevölkerungszahl, zwei Senatoren.
Das Repräsentantenhaus besteht aus 435 direkt gewählten Abgeordneten. Die Anzahl der Repräsentanten, die jeder Bundesstaat entsendet, wird durch die jeweilige Bevölkerungszahl bestimmt. Alle zehn Jahre findet eine Volkszählung statt, nach der Abgeordnetensitze neu zugewiesen werden. Auf ca. 500.000 Menschen kommt ein Repräsentant, wobei jedoch jeder Staat zumindest einen Repräsentanten stellt. Die Legislaturperiode beträgt 2 Jahre. Der Präsident der Vereinigten Staaten hat nicht das Recht, an Sitzungen des Kongresses teilzunehmen, daher ist für ihn kein Sitzplatz vorgesehen. Einmal im Jahr spricht er zu den Abgeordneten, wenn er über die „Lage der Nation“ (State of the Union) berichtet. Dazu versammelt sich im Repräsentantenhaus der gesamte Kongress, wohin der Präsident geführt wird. Unmittelbar nach Abschluss seiner Rede verlässt er das Kapitol wieder, ohne dass die Abgeordneten die Möglichkeit haben Fragen zu stellen.
Die wichtigsten Aufgaben des Kongresses lassen sich auf drei Punkte reduzieren:
In den Kongress eingebrachte Gesetzesvorlagen werden durch die Ausschüsse des Senats und Repräsentantenhauses getrennt beraten und abgestimmt. Sollten die Beschlüsse voneinander abweichen, findet eine Anpassung im Conference Committee, eine Art Vermittlungsausschuss, statt. Dieser Ausschuss ist kein ständiges Gremium, sondern wird für strittige Gesetzesvorlage jedes Mal neu berufen. Der Präsident muss Gesetze unterschreiben, damit sie in Kraft treten können. Der Präsident kann nur über die Gesetzgebung kontrolliert und in seiner Macht beschränkt werden. Die War Powers Resolution ist dafür ein aufschlussreiches Beispiel, da nach der Verfassung der Präsident zwar Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist, allerdings nur der Kongress den Krieg erklären darf.
Andere Abschnitte der Verfassung – insbesondere Artikel 1, Abschnitt 9, und die ersten zehn Verfassungszusätze (allgemein als Bill of Rights bekannt) – beschneiden die Macht des Kongresses.
Die allgemeinen Zuständigkeiten des Kongresses beinhalten:
Einige dieser Zuständigkeiten sind inzwischen veraltet, bleiben aber in Kraft.
Außerdem verbietet die Verfassung bestimmte Gesetze. Dazu gehören:
Der Kongress hat auch exklusive Gerichtsbarkeit im Amtsenthebungsverfahren von Bundesbeamten.
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