Die Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Verantwortliche (z. B. Hersteller, Händler) für ein Produkt , Erbringung einer Dienstleistung oder eine Organisation (z. B. Prüflabor, Betreiber eines Qualitätsmanagementsystems, usw,) verbindlich erklärt und bestätigt, dass das Objekt (Produkt, Dienstleistung, Stelle, QMS) die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist. Die Spezifizierung der Eigenschaften erfolgt in der Regel durch die Angabe von Normen, die das Objekt einhält.
Der Gegenstand einer Konformitätserklärung ist nicht eingeschränkt, das heißt es kann die Konformität von Produkten, Prozessen, Personen, Stellen, Managementsystemen erklärt werden.
Welchen Inhalt die EG-Konformitätserklärung haben muss, ist in jeder einzelnen EG-Richtlinie festgelegt. Anforderungen an die Form und das Aussehen werden dagegen nicht getroffen. Die EG-Konformitätserklärung muss mindestens in einer der EG-Sprachen abgefasst sein. Da die jeweiligen nationalen Marktüberwachungsbehörden eine Sprachfassung in der jeweiligen offiziellen Landessprache verlangen können, ist es ratsam, diese Sprachfassung mit zu berücksichtigen.
Einige EG-Richtlinien (z. B. die Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, ATEX Produktrichtlinie) geben vor, dass die EG-Konformitätserklärung jedem ausgelieferten Produkt beizufügen ist. In jedem Fall muss die EG-Konformitätserklärung Aufsichtsbehörden auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
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"Konformitätserklärung".
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