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Konformitätserklärung

Definition nach der Internationalen Norm ISO/IEC 17000: "(Konformitäts-)Erklärung: Erstellen einer Bestätigung (Bestätigung = Konformitätsaussage auf der Grundlage einer Entscheidung, die der Bewertung folgt, dass die Erfüllung festgelegter Anforderungen dargelegt wurde) durch den Anbieter."

Die Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Verantwortliche (z. B. Hersteller, Händler) für ein Produkt , Erbringung einer Dienstleistung oder eine Organisation (z. B. Prüflabor, Betreiber eines Qualitätsmanagementsystems, usw,) verbindlich erklärt und bestätigt, dass das Objekt (Produkt, Dienstleistung, Stelle, QMS) die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist. Die Spezifizierung der Eigenschaften erfolgt in der Regel durch die Angabe von Normen, die das Objekt einhält.

Der Gegenstand einer Konformitätserklärung ist nicht eingeschränkt, das heißt es kann die Konformität von Produkten, Prozessen, Personen, Stellen, Managementsystemen erklärt werden.

EG-Konformitätserklärung

Die EG-Konformitätserklärung ist eine besondere Form der Konformitätserklärung im gesetzlich geregelten Bereich. Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (in besonderen Fällen auch dessen Bevollmächtigter), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Die EG-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes.

Welchen Inhalt die EG-Konformitätserklärung haben muss, ist in jeder einzelnen EG-Richtlinie festgelegt. Anforderungen an die Form und das Aussehen werden dagegen nicht getroffen. Die EG-Konformitätserklärung muss mindestens in einer der EG-Sprachen abgefasst sein. Da die jeweiligen nationalen Marktüberwachungsbehörden eine Sprachfassung in der jeweiligen offiziellen Landessprache verlangen können, ist es ratsam, diese Sprachfassung mit zu berücksichtigen.

Einige EG-Richtlinien (z. B. die Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, ATEX Produktrichtlinie) geben vor, dass die EG-Konformitätserklärung jedem ausgelieferten Produkt beizufügen ist. In jedem Fall muss die EG-Konformitätserklärung Aufsichtsbehörden auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

Quellen:


  • DIN EN ISO/IEC 17000 "Konformitätsberwertung - Begriffe und allgemeine Grundlagen"
  • DIN EN ISO/IEC 17050 "Konformitätsbewertung - Konformitätserklärung von Anbietern"
  • Günther BEER: "Konformitätserklärung von Anbietern" in DIN-Mitteilungen, 2005-10, Beuth Verlag

Weblinks


Urkunde | Qualitätssicherung

 

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