Der Ausdruck Konfessionalisierung bezeichnet eine Theorie über die Entwicklung von Kirche, Staat und Gesellschaft nach der Reformation, im Zeitraum von ca 1540 - 1648. Für diesen Ausdruck gibt es noch weitere in der Forschung verwendete Bezeichnungen mit der gleichen Bedeutung. Dazu zählen konfessionelles Zeitalter, Zeitalter des Konfessionalismus, Konfessionsbildung, Zeitalter der Glaubensspaltung, Zeitalter der Glaubenskämpfe usw.
Nach dieser Auffassung hat die Spaltung der Christenheit in mehrere Konfessionen nicht nur in der Kirche und auf religiösem Gebiet große Veränderungen bewirkt, sondern die Gesellschaft in allen Teilbereichen tiefgreifend verändert, wobei alle Konfessionen (auch die katholische und nicht nur die reformatorischen) vergleichbare Entwicklungsmuster aufweisen. Die deutschen Historiker Wolfgang Reinhard und Heinz Schilling haben diese Theorie Ende der 1970er Jahre unabhängig voneinander parallel entwickelt. Sie prägt bis heute die Erforschung der frühneuzeitlichen Geschichte Europas.
Schilling liefert hierzu ein sogenanntes Vierphasenmodell für dieses Zeitalter.
In letzter Zeit wird vor allem von Helga Schnabel-Schüle der Schlusspunkt durch den Westfälischen Frieden, 1648, in Frage gestellt.
Mit der Konfessionalisierungstheorie wurde auch versucht, das Modernisierungsparadigma in die Betrachtung der Geschichte des 16. und 17. Jahrhunderts zu integrieren.
Reinhard und Schilling bauten auf den Arbeiten von Ernst Walter Zeeden auf, der in den fünfziger Jahren als Erster das Phänomen der „Konfessionsbildung“ beschrieben hatte, wobei Zeeden mit diesem Begriff vor allem innerkirchliche Wandlungsprozesse angesprochen hat. Außerdem spricht Zeeden bereits vom "konfessionellen Zeitalter".
Im Unterschied zu dem Begriffspaar Reformation-Gegenreformation zur Beschreibung des Zeitalters der Glaubenskämpfe, wo zumeist zwischen positiver gewerteter Reformation und negativer Gegenreformation unterschieden wird, findet in dem von Reinhard und Schilling geprägten Begriff eine stärkere Betonung auf die Modernisierung der frühneuzeitlichen Gesellschaft statt. Damit wird der pejorative Zug überwunden, der dem Ausdruck Gegenreformation bislang anhaftete. Nach Reinhard haben sowohl die Reformation als auch die katholische Reform und Gegenreformation zur Modernisierung Europas beigetragen. Er erkennt auch deren zeitliche Parallelität.
Die bisherige Sicht der Geschichtswissenschaft auf die Konfessionalisierung war überwiegend etatistisch. Tatsächlich ging es besonders um den Nachweis eines Zusammenhanges zwischen der Verfestigung kirchlicher Strukturen und dem Anwachsen der Staatsgewalt seit dem 16. Jahrhundert. Heinrich Richard Schmidt indes fordert diese Sicht durch eine Konfessionsbildung von "unten" zu ergänzen. Dabei kommt den Gemeinden und Städten bei dem Prozess der Modernisierung auch eine Rolle zu. Diese Sicht findet in den letzten Jahren verstärkt Berücksichtigung.
Da in der katholischen Kirche in vorreformatorischer Zeit Landeskirchen auch außerhalb des Reiches bereits existierten wie u.a in England, Frankreich und Spanien, geht es hier um eine bewusste Abgrenzung der Protestanten von der Kirche in Rom und damit vom Papsttum. Für diesen Vorgang steht auch der Begriff Konfessionalismus. Darunter ist eine ideologische Instrumentalisierung der eigenen Konfessionszugehörigkeit in Auseinandersetzung mit dem konfessionell Anderen zu verstehen. Dieses blieb nicht auf die Frühe Neuzeit beschränkt, sondern findet sich auch im 19. Jahrhundert vor wie z.B. im Neuluthertum. So wird in Analogie zum 16. Jahrhundert von einem "Zweiten konfessionellen Zeitalter" gesprochen. Begriffsgeschichtlich liegt insofern ein Anachronismus vor, weil im "ersten konfessionellen Zeitalter" des 16. und 17. Jahrhunderts ja formalrechtlich sich nicht in Konfessionen, sondern in der Form der christlichen Religion von einander unterschieden wurde, in "alte" und "neue", "wahre" und "falsche". Das zumindest ist die Ansicht von Lucian Hölscher.
Das wichtigste äußere Unterscheidungsmerkmal ist, dass in diesen Territorien der Landesherr zugleich Oberhaupt der Kirche ist, während in den katholischen Territorien der Papst das Oberhaupt ist. Der Papst wird in diesen Territorien nicht als oberste kirchliche Instanz anerkannt. Entscheidende kirchenrechtliche Basis für diesen Prozess bildete der Augsburger Religionsfrieden von 1555, der jedem Fürsten im Heiligen Römischen Reich die Entscheidung für die Religion seines Gebietes nach dem Prinzip cuius regio, eius religio zusprach.
Die Folgen dieses als Konfessionalisierung bezeichneten Prozesses sind u.a. Probleme bei Schließung konfessionsverschiedener Ehen bzw. bei Familien mit unterschiedlichem Bekenntnisstand ihrer Mitglieder. Auch Städte wie die Reichs- und Handelsstadt Augsburg spalteten sich in einen evangelischen, bestehend aus Lutherischen und Reformierten, und einen katholischen Teil. Und die Glaubenskämpfe schließlich zeigen, dass es mit diesem Modernisierungsprozess der frühmodernen Gesellschaft sehr gewaltsam zuging.
Christliche Konfession | Christentumsgeschichte (Reformationen) | Geschichtswissenschaft
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Konfessionalisierung".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world