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Mit dem Begriff Kompensationsgeschäft (englisch: offset oder auch: offset account) werden in der Wirtschaft Handelsabschlüsse bezeichnet, bei denen eine Ware nicht ausschließlich mit Geld bezahlt werden muss, sondern im Zuge eines Gegengeschäfts ganz oder teilweise mit einer anderen Ware oder Dienstleistung beglichen wird. Kompensationsgeschäfte sind heute hauptsächlich im Import-Export-Geschäft üblich, wenn die Geschäftspartner oder Partnerländer finanzschwach bzw. devisenschwach sind. Eine Variante solcher Tauschgeschäfte im Inland über einen multilateralen Pool wird auch als Barter-Handel (en: barter transaction) bezeichnet.

Kompensationsgeschäfte im Außenhandel


Kompensationsgeschäfte werden oft im Außenhandel abgewickelt, um Devisenprobleme zu vermeiden bzw. die Handelsbilanz ausgeglichen zu halten. Im Idealfall werden dabei Waren mit dem selben Wert ins Ausland exportiert wie im Gegenzug von dort importiert werden. Die Wirtschafts- und Handelsministerien unterstützen und vermitteln oft solche Kompensationsgeschäfte, die auch mit dem Begriff Bartergeschäfte (Tauschgeschäft Ware gegen Ware) definiert werden.

Dabei können viele verschiedene Firmen beteiligt sein, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr im Rahmen eines Kompensationsgeschäfts ihre Waren austauschen. Es geht dabei jedoch nicht um den geldlosen Tauschhandel, sondern es werden der Einfachheit halber alle Transaktionen zwischen den verschiedenen Beteiligten durchaus in Geldeswert beglichen. Letztlich soll aber der Geldrückfluss aus dem Verkauf und der Lieferung von Waren ins Ausland an bestimmte Firmen den Ankauf von Waren dieser Firmen kompensieren.

Kompensationsgeschäfte mit devisenschwachen Ländern können neue Märkte erschließen. Diese Länder sind dann in der Lage z.B. Industrieprodukte zu importieren und im Gegenzug Rohstoffe zu exportieren. Neben den damit verbundenen Chancen gibt es natürlich auch Risiken, z.B. bei fallenden Rohstoffpreisen oder bei der Vermarktung der im Kompensationsweg erhaltenen Waren. Daher gibt es auch auf Kompensationsgeschäfte spezialisierte Handelsunternehmen.

Kompensationsgeschäfte bei Wertpapieren


Ein Kompensationsgeschäft bei Wertpapieren ist ein Handel, bei dem Käufe und Verkäufe innerhalb einer Bank ausgeglichen werden können, ohne eine Börse einzubeziehen.

In Deutschland haben sich die Banken freiwillig dem Börsenzwang unterworfen, sie gehen also in der Regel mit sämtlichen Wertpapierkäufen und -verkäufen an die Börse. Solche Kompensationsgeschäfte dürfen daher nur ausnahmsweise auf ausdrücklichen Wunsch eines Kunden erfolgen.

Siehe auch


Außenwirtschaft | Wertpapiere und Börse

Offset | Offset (mémoire) | Offset

 

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