Unter Kommunion (griech. koinonia 1 Kor 10,16; lat. communio, dt. Gemeinschaft) versteht man in der römisch-katholischen Kirche, lutherischen Kirche und anglikanischen Kirche sowie in den Ostkirchen (a) die geheiligten Speisen (Brot und Wein) des Abendmahls (Eucharistie), (b) deren Austeilung und gläubigen Empfang. Darin begründet ist die Kirchen- oder Kommuniongemeinschaft.
Kommunion ist auch eine Bezeichnung für vollständige Kirchengemeinschaft, z.B. ist die Anglikanische Kommunion die weltweite Gemeinschaft aller Anglikanischen Kirchen.
Voraussetzung für den würdigen und fruchtbringenden Empfang der Kommunion ist der bereits erfolgte Empfang der Taufe und das Leben in der Taufgnade (heilig machende Gnade) sowie das Bekenntnis des katholischen Glaubens und die rechte Absicht des Empfangs. Im äußeren Bereich ist das Freisein von rechtlichen Hindernissen nötig sowie die Einhaltung der eucharistischen Nüchternheit: D.h. innerhalb einer Stunde vor dem Empfang der Kommunion soll der Gläubige keine festen oder flüssigen Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Für Kranke, Alte und bei akuter Schwäche gelten Ausnahmen. Wasser gegen den Durst und Heilmittel (Medikamente) sind immer erlaubt.
Oft wird auch der feierliche erste Kommunionempfang der Kinder - die Erstkommunion - verkürzt "Kommunion" genannt.
Nicht zur Kommunion zugelassen sind in der Katholischen Kirche alle, die in schwerer Sünde ("Todsünde") leben. Sie müssen zunächst davon ablassen sowie sich mit Gott und der Kirche versöhnen, indem sie ihre Schuld bereuen, beichten und die Absolution empfangen. Geschiedene, die in einer "nichtkirchlichen" Verbindung, beispielsweise einer standesamtlichen Ehe, leben, sind dauernd von der Kommunion (und vom Bußsakrament) ausgeschlossen, es sei denn, ihre frühere Verbindung kann annulliert und ihre jetzige als Ehe anerkannt werden. Darüberhinaus soll jeder Katholik, bevor er die Kommunion empfängt, sein Gewissen prüfen, die Fehler bereuen und gute Vorsätze für die Zukunft fassen.
Voraussetzung für die Empfang der Eucharistie in der anglikanischen Kirche ist der Glaube an diese Realpräsenz, die Konfirmation durch einen Bischof in apostolischer Sukzession und geistliche Vorbereitung (in der Regel durch private Gebete). Eucharistische Nüchternheit in der anglikanischen Kirche heißt kein Frühstück bei morgendlicher Kommunion und drei Stunden Fasten vor abendlicher Kommunion.
In den unierten Kirchen wird die evangelische Gemeinsamkeit zwischen lutherischen und reformierten Kirchen betont. Es besteht eine Abendmahlsgemeinschaft.
Der Pfarrer reicht den Kommunikanten Christi Leib unter dem Brot und Christi Blut unter dem Wein. Grundsätzlich reicht der ordinierte Geistliche die Hostie, weil dies als Zulassung zum Heiligen Abendmahl angesehen wird. Der Kelch kann auch von einem Kommunionhelfer ausgeteilt werden. Die Kommunion in der lutherischen Kirche erfolgt grundsätzlich unter "beiderlei Gestalt", also die Kommunion von Christi Leib und Blut. Der Gläubige (d.h. derjenige, der den Abendmahlsworten glaubt, wirklich Christi Leib und Blut zu empfangen), empfängt Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit (Martin Luther im Kleinen Katechismus). Der Ungläubige (d.h. derjenige, der nicht glaubt Christi Leib und Blut zu empfangen), nimmt sich das Heilige Abendmahl zum Gericht (vgl. 1. Korinther 11,27-29). Die Gültigkeit des Abendmahls hängt jedoch weder vom Glauben des Pfarrers noch vom Glauben der Kommunikanten ab. Allein die Worte Christi (Konsekration) über den Elementen Brot und Wein durch den ordinierten Pfarrer gesprochen oder gesungen, bewirken die sakramentale Einheit von Brot und Leib Christi, von Wein und Blut Christi.
Voraussetzung für die Zulassung ist die Taufe, die Konfirmation und, bei Kommunionswilligen aus anderen Kirchen, die volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft. Zum Empfang der heiligen Gaben knieen die Kommunikanten am Altar nieder (üblich in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche flächendeckend, in lutherischen Gemeinden der Landeskirchen nur noch vereinzelt). In der der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist in der Regel die Mundkommunion üblich. In der Kommunion der Gaben erfolgt nach lutherischer Auffassung Vergebung der Sünden, entsteht Gemeinschaft durch Christi Leib und Blut einerseits mit Jesus Christus selber und andererseits unter den Gläubigen.
Die Mundkommunion wird als Ausdruck jener Überzeugung gesehen, wonach "die heiligen Gestalten zu berühren und sie mit den eigenen Händen auszuteilen, ... ein Vorrecht der Geweihten" ist, "das auf ihre aktive Teilnahme am eucharistischen Dienst hindeutet" (Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben "Cena Domini" vom 24. Februar 1980). Die Handkommunion "fand die Billigung des Apostolischen Stuhles" (ebd.), entspricht - nach Ausweis der liturgiegeschichtlichen Quellen - dem einhelligen Brauch der Alten Kirche und erinnert an die hohe Würde ("Gotteskindschaft", "Heiligkeit"), die durch die Taufe den Christgläubigen geschenkt ist. Die Austeilung der Kommunion in die Hand der Laienchristen wurde zu allen Zeiten und wird noch heute in der ostsyrischen Apostolischen Kirche des Ostens geübt.
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