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Kirchhain Gillhof.jpg, Kommende des Deutschen Ordens]] Kommende (anvertrauen od. empfehlen): bezeichnet in der ursprünglichen Bedeutung die vorläufige Übertragung eines erledigten Kirchenamtes. In späterer Bedeutung wird so die Überweisung der Einkünfte eines Kirchenamtes ohne Verrichtung der Amtsgeschäfte genannt.

Vor allem geistliche Ritterorden besaßen solche Niederlassungen (z.B. Klöster der Ordensritter und Ordenspriester) als Verwaltungseinheiten, die einem Komtur (Befehlshaber) unterstanden. Der Komtur übte alle Verwaltungsbefugnisse aus und war dem Landkomtur unterstellt. Mehrere Kommenden wurden in einer Ballei (= Ordensprovinzen) zusammengeschlossen.

siehe auch: Liste der Kommenden des Deutschen Ordens, Liste der ehemaligen Johanniterkommenden

Ordenskommende | Ritterorden | Commandry | Commanderie | Комтурство

 

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