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Kommandierender General (KG) ist eine Dienststellung des Heeres. Es handelt sich dabei um den Befehlshaber eines Korps, in Deutschland ist dieses meistens ein Offizier mit dem Dienstgrad Generalleutnant, in der Schweiz ein Korpskommandant.

Da bis zum I. Weltkrieg militärische Formation oberhalb der Korps-Ebene (Armee, Heeresgruppe) nicht bekannt waren und die Korps direkt durch den militärischen Befehlshaber geführt wurden, genossen die Kommandierenden Generale eine herausragende Stellung im militärischen und staatlichen Gefüge, so stand ihnen unter anderem Immediatrecht beim Kaiser zu.

Eine fast vergleichbare Stellung nahmen die Kommandierenden Generale während des Kalten Krieges in der Bundeswehr ein, da sie die letzten "nationalen" Offiziere waren. Alle Formationen oberhalb der (drei) deutschen Korps wurden von "NATO"-Generalen geführt, diese konnten zwar durchaus auch Deutsche sein, dennoch unterstanden sie in allererster Linie nicht mehr dem deutschen Befehlsstrang, sondern erhielten ihre Handlungsanweisungen von den nächsthöheren NATO-Diensstellen. Um dieser besonderen Dienststellung Rechnung zu tragen, steht auch heute noch einem Kommandierenden General anläßlich seiner Pensionierung ein Großer Zapfenstreich zu.

Siehe auch: Kommando, General Officer Commanding

Dienststellung

 

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