Die Kombinierte Nomenklatur
Mit der "Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie über den Gemeinsamen Zolltarif" wurde eine EG-einheitliche achtstellige Warennomenklatur, die Kombinierte Nomenklatur (KN), eingeführt.
Die KN dient der Erfassung und des Austausches des innergemeinschaftlichen Handels (Intrahandel) und des Außenhandels der Gemeinschaft (Extrahandel).
Basis für die KN ist seit Januar 1988 das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren, dessen sechs Stellen auf acht um die KN-Unterpositionen erweitert wurden.
Die KN hat in der Bundesrepublik Deutschland ihre nationale Entsprechung im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik.
Der Taric, der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften, ist in den acht ersten Stellen identisch mit der KN. Es findet also so weit eine einheitliche Kennzeichnung für Zollzwecke und für die Statistik statt. Der Taric ist allerdings durch die Taric-Unterpositionen (ab der neunten Stelle) tiefer untergliedert.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Kombinierte Nomenklatur".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world