Als Kombilohn bezeichnet man an die Aufnahme oder die Ausübung einer abhängigen Erwerbstätigkeit gekoppelte staatliche Transfers an Beschäftigte. Im Grunde handelt es sich um Lohnsubventionen seitens des Staates.
Intention
Kombilöhne basieren auf der Beobachtung, dass insbesondere
Arbeitnehmer mit niedriger Qualifikation auf dem
Arbeitsmarkt nicht zum Zuge kommen, weil ihre Löhne über ihrer Produktivität liegen und ein weiteres Absinken ihres Einkommens durch staatliche
Transferleistungen oder
Mindestlöhne unterbunden wird beziehungsweise aus sozialen Gründen nicht erwünscht ist. So wird beispielsweise kaum ein Arbeitnehmer Arbeit zu einem Lohn annehmen, der unter dem
Sozialhilfeniveau liegt. Kombilöhne sind vor allem in der englischsprachigen Welt verbreitet, maßgeblich in
Irland,
Großbritannien und den
Vereinigten Staaten.
Kombilöhne an Arbeitnehmer
Kombilöhne sollen nach ihren Befürwortern Arbeitslosen ermöglichen, Arbeit anzunehmen deren Lohn unter oder relativ nah am Niveau der staatlichen
Transferleistungen liegt. Somit soll eine Arbeitsnachfrage hervorgerufen werden, die bisher nicht bedient werden würde beziehungsweise aufgrund der erwarteten Lohnhöhe gar nicht erst entsteht (Vgl. Eintrag
Niedriglohn). Gleichzeitig soll eine Umverteilung von höheren zu niedrigeren Einkommensschichten stattfinden.
Zuschüsse an Arbeitgeber
Eine ähnliche Wirkung erhofft man sich von
Lohnkostenzuschüssen, die an Unternehmen gezahlt werden, die Arbeitnehmer mit bestimmten Einstellungshemmnissen beschäftigen. Dabei wird eine Wirkung in umgekehrte Richtung erwartet. Durch die geringeren Kosten für den Arbeitgeber steigt einerseits die Nachfrage nach Arbeit der geförderten Personengruppe und andererseits deren Löhne.
Aktuelle Diskussionen
In Deutschland wird zur Zeit über ein Kombilohn in Form einer geringeren Anrechnung von Zuverdiensten auf das
Arbeitslosengeld beziehungsweise
Arbeitslosengeld II diskutiert. Zum Jahresende 2005 gab es schon ca. 1 Mio. Bezieher (sogenannte Aufstocker) von ergänzendem ALG2 zu ihrem geringen Erwerbseinkommen, dass sie weiter bedürftig im Sinne des SGB II bleiben lässt, sofern nicht sonstiges Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Im Gegensatz zum ALG1 (Nebenverdienst nur unter 15h/Woche) gibt es bei ALG2 gem. § 30 SGB II keine stundenmäßige Begrenzung des "Nebenverdienstes".
So sollen Zuverdienste von Arbeitslosen weniger als bisher das Arbeitslosengeld mindern. Dadurch erhofft man sich eine langsame Rückführung in das Berufsleben. Das würde bedeuten, dass künftig zahlreiche Arbeitnehmer staatliche Zuschüsse erhalten könnten. Damit wäre ein Kombilohn faktisch geschaffen. Darüber hinaus kann auch das
Einstiegsgeld an Langzeitarbeitslose für die maximale Dauer von 24 Monaten bei der Aufnahme von geringbezahlten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gewährt werden. Einige
Agenturen für Arbeit praktizieren im Rahmen der
Freien Förderung bereits Kombilohnmodelle.
Eine besondere Form des Kombilohns stellt die negative Einkommensteuer dar. Um Arbeitslose zur Arbeitsaufnahme zu motivieren wird zudem das Konzept der Workfare diskutiert, bei dem Sozialleistungen an gemeinnützige Tätigkeiten gebunden sind. Dabei entfällt aber das sozialstaatliche Element (keine zwangsläufige staatliche Subvention bei Aufnahme einer niedrig bezahlten Arbeit).
Das zur Zeit diskutierte Modell der großen Koalition sieht nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vor, dass die vom Staat subventionierten Kombilöhne nur für zwei eng begrenzte Gruppen von Arbeitslosen eingeführt werden und zwar zur Förderung von über 50-jährigen Langzeitarbeitslosen und der unter 25-Jährigen ohne Ausbildung.
Temporäre Lohnkostenzuschüsse
Eine etwas andere Intention verfolgen dagegen temporärere Lohnkostenzuschüsse wie das
Hamburger Modell. Hier geht es darum, insbesondere bei Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten die Kosten der Integration in den Beruf aufzufangen.
Die Grundidee ist, dass insbesondere bei den genannten Berufsgruppen hohe Kosten für die Einarbeitung anfallen, weil diese in den ersten Monaten noch wenig produktiv sind. Deshalb wird beim Hamburger Modell die Hälfte des Zuschusses an die Arbeitgeber gezahlt.
Nach einer bestimmten Zeit sind - so hofft man - die Arbeitnehmer produktiver und können damit einerseits höhere Löhne erzielen und sind andererseits dennoch als Beschäftigte attraktiver.
Kritik
Unter anderem aufgrund von vermuteten
Mitnahmeeffekten sind Kombilöhne umstritten. So besteht die Gefahr, dass das Lohnniveau aufgrund von Kombilöhnen sinkt und aus Steuermitteln aufgestockt werden muss, ohne dass die Nachfrage nach Arbeitskräften in einem die Kosten rechtfertigenden Maße steigt. Gleichzeitig kann Druck auf bestehende Arbeitsverhältnisse entstehen in entsprechend subventionierte Kombilohnmodelle umgewandelt zu werden.
Kritik an Kombilohnmodellen kommt sowohl von Gewerkschaftsseite und SPD wie auch von Ökonomen und Wirtschaftsverbänden. Während die Gewerkschaften eine Aufweichung ihrer Tarifpolitik sehen, befürchten Wirtschaftswissenschaftler und Arbeitgeberverbänden unkalkulierbare Kosten. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Peter Clever meinte dazu "Eine flächendeckende Lohnsubventionierung ist unbezahlbar und unsinnig". Joachim Poß (SPD) sprach von "staatliche Einladung zur Lohndrückerei" und befürchtet Mitnahmeeffekte, für Lohnsubventionen stehe seiner Meinung nach in den öffentlichen Haushalten kein Geld zur Verfügung.
CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erwiderte auf die Kritik "Das entscheidende Kriterium für die Förderwürdigkeit muss der geringe Stundenlohn, nicht der Monatsverdienst sein, gefördert werden müsse der Arbeitnehmer, nicht der Arbeitgeber, um mögliche Mitnahmeeffekte von vornherein zu minimieren."
Die Arbeitgeber lassen sich jedoch gerne einen Teil des Arbeitnehmer-Lohns vom Staat bezahlen und würden auf diese Weise de facto beträchtlich unter dem Tariflohn bleiben. Die Mitnahmeeffekte für die Arbeitgeber sind durch den Kombilohn vorprogrammiert.
Unternehmen würden Beschäftigte mit Tarif-Entlohnung einfach entlassen und sie dann zu einem Niedriglohn wieder einzustellen. Letztendlich läuft ein Kombilohn so nur auf eine weitere Subventionierung der Unternehmen über die Lohnkosten hinaus von denen der Arbeiter nichts hat, denn die dafür aufgebrachten Steuermittel zahlen alle und nicht etwa wie Tarif oder Mindestlöhne nur der Arbeitgeber. Ein massiver Nachfrageausfall im Binnenmarkt wäre die Folge.
Alternativen
Als weitergehende Alternativen zu einem Kombilohn sind beispielsweise eine
Negative Einkommensteuer oder ein
Grundeinkommen vorstellbar.
Siehe auch
Literatur
- Alban Knecht: Bürgergeld: Armut bekämpfen ohne Sozialhilfe : negative Einkommenssteuer, Kombilohn, Bürgerarbeit und RMI als neue Wege. Haupt, Bern/Stuttgart/Wien 2002, ISBN 3-258-06487-3
Weblinks
Arbeitsmarkt | Sozialstaat