Ein kollektiver Akteur umfasst mehrere Individuen oder eine aus mehreren Mitgliedern bestehende/n Gruppe/n, welche die Absicht haben, ein gemeinsames Produkt zu schaffen oder ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Anders als korporative Akteure (z.B. Firmen), werden kollektive Akteure dabei durch ihre Mitglieder kontrolliert und sind von deren Präferenzen abhängig. Beispiele für kollektive Akteure sind Verbände, Soziale Bewegungen, Koalitionen oder Clubs.
Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal kollektiver Akteure ist das Ausmaß, in dem kritische Handlungsressourcen entweder im Besitz der einzelnen Mitglieder sind oder "kollektiviert" wurden und der Verfügungsgewalt des kollektiven Akteurs unterliegen. Ist letzteres der Fall, braucht es interne bürokratische Strukturen und definierte Hierarchien. Verbände und Clubs zeichnen sich durch eine solche Kollektivierung der Handlungsressourcen aus, während soziale Bewegungen oder Koalitionen auf die freiwillige Kooperation all ihrer Mitglieder angewiesen sind. Entscheidungen können bei letzteren nur durch Verhandeln und per Konsens getroffen werden, während in Verbänden und Clubs Mehrheitsentscheide möglich sind.
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"Kollektiver Akteur".
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