Der Unterricht wird, anders als am Abendgymnasium, tagsüber erteilt.
Voraussetzung für den Besuch eines Kollegs ist in der Regel der Realschulabschluss und eine bereits abgelegte Berufsausbildung. Ersatzweise werden aber auch die Führung eines Familienhaushaltes bzw. nachgewiesene Arbeitslosigkeit und eine mehrjährige berufliche Tätigkeit akzeptiert. Das Mindestalter beträgt 19 Jahre. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen.
Die sogenannte Einführungsphase (11. Klasse) wird dazu genutzt um das Grundwissen für die Qualifikationsstufe zu erlangen.
Die Fächerauswahl für die meist zweijährige Qualifikationsphase und die Abiturprüfungen orientieren sich am allgemeinen Gymnasium. Wobei bei der Fächerwahl die Einschränkungen des für das Bundesland zuständigen Kultusministeriums zu beachten sind. Auch die Möglichkeiten des gewählten Kollegs kann weitere Einschränkungen führen. Auch für die Abiturprüfungen kann es abweichende Regelungen geben.
Zur Finanzierung wird in der Regel elternunabhängiges BAföG gewährt, welches nicht zurückgezahlt werden muss.