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Beim Know-How * (englisch für wissen wie) oder Handlungswissen handelt es sich um Fähigkeiten und Wissen über prozedurale Vorgänge. Darunter fallen Lösungswege und -prozesse oder Lösungen zu den verschiedensten Problemen sowohl in Wissenschaft, im Bankwesen, in Verwaltung, Dienstleistung, Technik und vieles mehr. Zu einem großen Teil handelt es sich um implizites Wissen.

Know-How gehört auch zu den Begriffen, die in das Modernisierungsparadigma einer Gesellschaft gehören. Es ist von der Terminologie her also nicht mit Wissen, Fortschritt usw. identisch, auch wenn es nicht selten so undifferenziert verwendet wird.

Betriebswirtschaft


Das Know-How als immaterielle Ressource ist ein Vermögensgegenstand einer Organisation, wenn

  • dieses einzeln oder in Kombination wertvoll, selten, dauerhaft und schwer imitierbar bzw. substituierbar („Sustainable“) ist, und
  • das Unternehmen in der Lage ist, die entsprechende Ressourcenbasis durch organisatorische Gestaltung in Leistungspotenziale zu überführen und proaktiv zu nutzen („Capability“).
Das Know-How gilt dann als immaterielle bzw. intangible Ressource und wird innerhalb dieses Bereiches den Human Resources zugerechnet. Im Unternehmenswert drückt sich das Know-How im Goodwill aus.

Rechtliche Betrachtung


Im Rechtssinne stellt Know-How kein Rechtsobjekt dar, über das verfügt werden könnte. Deutlich wird dies, wenn man ein z.B. Patente dem Know-How gegenüberstellt: Ein Patent ist ein in der Rechtsordnung anerkannter Verfügungsgegenstand (oder besser: ein Rechtsobjekt), der wie eine Sache oder andere Rechte veräußert werden kann. Know-How kann nicht im Rechtssinne übertragen werden, sondern nur mitgeteilt. Demgegenüber kann Know-How genau wie gewerbliche Schutzrechte Gegenstand eines schuldrechtlichen Lizenzvertrages sein.

Siehe auch


Individuum | Betriebswirtschaftslehre | Wissen

Ноу-хау | Savoir-faire | Procedural knowledge | Know how | Savoir-faire | Know-how | Know-how | Know-how | Ноу-хау | Know-how | โนว์ฮาว | 过程性知识

 

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