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Klubber
Klub kann Folgendes bedeuten:
- eine elitäre Vereinigung von Angehörigen der britischen Upper class; siehe Club
- hiervon abgeleitet: Jeder andere etwas exklusivere Verein; siehe Klub (Verein)
- die Vorform einer politischen Partei wie in "Jakobinerklub"; siehe Jakobiner
- in den Parlamenten Österreichs ein in etwa der deutschen Fraktion entsprechender Teil des Parlaments; siehe Klub (Politik)
- eine Bezeichnung für ein Musik- oder Tanzlokal, vgl. Club (Musik), dies kann sein:
- eine Diskothek
- ein Musik- oder Tanzlokal bestimmter Musik-Szenen: der Begriff ist z.B. in der Jazz- und der Techno-Szene üblich. Der Begriff Diskothek ist diesen Szenen entweder nicht üblich oder nicht zutreffend (weil nicht getanzt wird).
- als Der Club (mit Artikel) eine Bezeichnung des Sportvereins 1. FC Nürnberg
- eine ostdeutsche Zigarettenmarke, siehe Club (Zigarettenmarke)
- eine sowohl abgeschlossene als auch unbeschränkte Teilmenge einer gegebenen Menge in der Axiomatischen Mengenlehre(closed unbounded set).