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Klubber
 

Klub kann Folgendes bedeuten:

  • eine elitäre Vereinigung von Angehörigen der britischen Upper class; siehe Club
    • hiervon abgeleitet: Jeder andere etwas exklusivere Verein; siehe Klub (Verein)
  • die Vorform einer politischen Partei wie in "Jakobinerklub"; siehe Jakobiner
  • in den Parlamenten Österreichs ein in etwa der deutschen Fraktion entsprechender Teil des Parlaments; siehe Klub (Politik)
  • eine Bezeichnung für ein Musik- oder Tanzlokal, vgl. Club (Musik), dies kann sein:
    • eine Diskothek
    • ein Musik- oder Tanzlokal bestimmter Musik-Szenen: der Begriff ist z.B. in der Jazz- und der Techno-Szene üblich. Der Begriff Diskothek ist diesen Szenen entweder nicht üblich oder nicht zutreffend (weil nicht getanzt wird).
  • als Der Club (mit Artikel) eine Bezeichnung des Sportvereins 1. FC Nürnberg
  • eine ostdeutsche Zigarettenmarke, siehe Club (Zigarettenmarke)
  • eine sowohl abgeschlossene als auch unbeschränkte Teilmenge einer gegebenen Menge in der Axiomatischen Mengenlehre(closed unbounded set).

 

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