Unter Klimaschutzpolitik versteht man politische Maßnahmen zum Schutz des Weltklimas auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene. Ziel der Klimaschutzpolitik ist es, die Geschwindigkeit und die Auswirkungen der Globalen Erwärmung zu reduzieren bzw. zu stoppen. Hauptsächliches Mittel dazu ist die Reduktion des Ausstoßes von Treihausgasen, da diese für die Erwärmung des Erdklimas (Treibhauseffekt) verantwortlich gemacht werden.
Die Klimapolitik ist Teil der Umweltpolitik, weist aber die Besonderheit auf, dass sie nur bei einem weltweiten Ansatz Erfolg haben kann. Ihr Erfolg hängt deshalb noch mehr als in anderen Bereichen der Umweltpolitik von der Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit ab.
| Konferenz/Abkommen | Datum | Ort | Ergebnis | Bemerkungen | - | Umweltgipfel | 1992 | Rio de Janeiro (Brasilien) | Agenda 21, globale Klimarahmenkonvention | Die Klimarahmenkonvention (1994 in Kraft getreten) ist der erste internationale Vertrag, der den Klimawandel als ernstes Problem bezeichnet und die Staatengemeinschaft zum Handeln verpflichtet. Die Konvention bildet den Rahmen für die Klimaschutz-Verhandlungen, die jeweils als Vertragsstaatenkonferenz der Konvention stattfinden | - | 1. Klimakonferenz (COP1) | 28.3.-7.4.1995 | Berlin (Deutschland) | "Berliner Mandat" ist die Basis für Verhandlungen über ein Protokoll zur Verringerung von Treibhausgasemissionen | Auch als Nachfolgekonferenz zu Rio bezeichnet; Ziel der Konferenz war es, die Verpflichtungen der Konvention fortzuentwickeln und zu verschärfen | - | 3. Klimakonferenz (COP3) | 1.12.-10.12.1997 | Kyoto (Japan) | Kyoto-Protokoll verabschiedet | Erstmals werden rechtlich verbindliche Ziele für Emissionshöchstmengen für Industrieländer international festgelegt | - | 6. Klimakonferenz (COP6) | 13.11.-24.11.2000 | Den Haag (Niederlande) | Verhandlungen scheitern und werden ausgesetzt | - | 6. Klimakonferenz (Fortsetzung) | 16.07. - 27.07.2001 | Bonn (Deutschland) | Fortführung der Verhandlungen der 6. Klimakonferenz; Einigung über Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls | - | 7. Klimakonferenz (COP 7) | 29.10. - 09.11.2001 | Marrakesch (Marokko) | Entscheidungen zu Ausgestaltung und Umsetzung des Kyoto-Protokolls | Basis für internationale Ratifizierung des Kyotoprotokolls auf dieser Konferenz festgelegt | - | 9. Klimakonferenz (COP9) | 01.12. - 12.12.2003 | Mailand (Italien) | Bestandsaufnahme des internationalen Klimaschutzes; Verabschiedung neuer Leitlinien für die Emissionsberichterstattung; Übereinkunft über Kohlenstoff-bindende Aufforstungsprojekte (Clean Development Mechanism, CDM) | - | 10. Klimakonferenz (COP10) | 06.12. - 17.12.2004 | Buenos Aires (Argentinien) | Maßnahmen zur Minderung der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen; Anpassung an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels | 10. Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Klimarahmenkonvention im März 1994 | - | UN-Klimakonferenz (Weltklimakonferenz) | 28.11. bis 9.12.2005 | Montreal (Kanada) | Fortschreibung des Kyoto-Protokolls über 2012 hinaus; Aushandlung neuer Grenzwerte für Treibhausgasemissionen | USA akzeptieren Ergebnis der Konferenz, ratifizieren das Kyoto-Protokoll aber weiterhin nicht |
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Eine der Maßnahmen, die die Vereinbarungen des Kyoto-Protokolls verwirklichen, ist der Emissionsrechtehandel, der weltweit Staaten und Unternehmen die Möglichkeit gibt, von eigenen Investitionen in den Klimaschutz zu profitieren.
Eines der größten Probleme der Klimaschutzpolitik bereitet - neben der Verweigerungshaltung der USA - die Forderung vieler Entwicklungsländer, nicht durch Klimaschutzverpflichtungen in ihrer industriellen Entwicklung gehindert zu werden. Dort besteht ein Zielkonflikt mit der Entwicklungspolitik, der nicht gänzlich gelöst werden kann. Die Entwicklungspolitik berücksichtigt jedoch Forderungen des Klimaschutzes zunehmend dadurch, dass sie sich auf den Transfer von modernen, "sauberen" Technologien konzentriert, die nach Möglichkeit den Bedürfnissen der Entwicklungsländer angepasst sind.
Bereits 1995 hatte sich Deutschland auf dem Klimagipfel in Berlin verpflichtet, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) bis zum Jahr 2005 um 25 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Das Nationale Klimaschutzprogramm der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 2000 sollte sicherstellen, dass das von Deutschland auf europäischer und internationaler Ebene zugesagte Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen erreicht wird. Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 13. Juli 2005 wurde das Nationale Klimaschutzprogramm fortgeschrieben (Nationales Klimaschutzprogramm 2005).
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