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Die Klientel * ist die Gruppe der Auftraggeber, der Leistungsempfänger oder die Zielgruppe bestimmter Dienstleistungsträger, etwa von Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Sozialpädagogen, Therapeuten, abgeleitet von lat. clientela = die Anhängerschaft, die Gesamtheit der Schützlinge (genauer vergl. Kapitel Geschichte). Klient (der) bezeichnet das einzelne Mitglied der Klientel, abgeleitet von lat. cliens = Anhänger, Schützling, Höriger.

Geschichte


Die Klientel bezeichnet ursprünglich die Gesamtheit der Armen („Klienten“) im alten Rom, die sich einem Patron unterworfen haben, der für sie eintritt und im Gegenzug deren Treue verlangt (lat. clientela = das zwischen einem Klienten u. seinem Patron bestehende Verhältnis der Schutzgenossenschaft). Gegen Ende der Republik schwangen sich einige, meist populare Feldherren zu Patronen ihrer Armeen auf. Diese Heeresclientel führte mit zum Untergang der römischen Republik und zur Errichtung einer Militärmonarchie unter Augustus.

Ein Patronage-System ist ein typisches Merkmal von Gesellschaften, denen es an staatlicher Autorität mit einem funktionierendem Rechtssystem mangelt und in denen daher kein Rechtsschutz möglich ist. In der neueren Zeit tritt es in abgeleiteter Form unter anderem in Europa auf, so hat sich etwa in Sizilien die Mafia daraus entwickelt. Bei Staatszerfall ist eine solche Erscheinung normal (vgl. Kriegsherr).

Rechtsgeschichte | Römisches Recht

 

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