Klient (v. lat.: cliens = der Schutzbefohlene, der Hörige) bezeichnet:
- im römischen Reich einen Schützling, der sich einem Patron unterworfen hat, siehe Klientel.
- den Kunden oder Auftraggeber (vor allem im Bereich bezogener Dienstleistungen), z. B. eines Notars oder Rechtsanwalts (Mandant) oder eines Steuerberaters, siehe Klientel.
- den Leistungsempfänger therapeutischer oder sozialer Arbeit, siehe Klientel.
- in der Betriebswirtschaftslehre die eingedeutschte Schreibweise eines Informatikbegriffes, siehe Client.