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Klient (v. lat.: cliens = der Schutzbefohlene, der Hörige) bezeichnet:

  • im römischen Reich einen Schützling, der sich einem Patron unterworfen hat, siehe Klientel.
  • den Kunden oder Auftraggeber (vor allem im Bereich bezogener Dienstleistungen), z. B. eines Notars oder Rechtsanwalts (Mandant) oder eines Steuerberaters, siehe Klientel.
  • den Leistungsempfänger therapeutischer oder sozialer Arbeit, siehe Klientel.
  • in der Betriebswirtschaftslehre die eingedeutschte Schreibweise eines Informatikbegriffes, siehe Client.

 

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