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Das Kleinsiedlungsgebiet ist ein Baugebiet, welches laut § 2 Baunutzungsverordnung vor allem der Unterbringungen von Kleinsiedlungen dient. Dabei handelt es sich um Wohngebäude mit deren Nutzgärten sowie landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen.


Siehe auch : Architektur und Bauwesen/Themenliste Straßenbau

Öffentliches Baurecht | Kommunalpolitik

 

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