Der Begriff Kleingarten wird durch den § 1 des Bundeskleingartengesetzes bestimmt. Hier definiert sich auch der Begriff der kleingärtnerischen Nutzung.
Der Kleingarten, auch Schrebergarten, Parzelle oder Familiengarten (bes. in der Schweiz), bezeichnet eine Anlage von Gartengrundstücken die von Vereinen (Kleingärtnervereinen) verwaltet und günstig an Mitglieder verpachtet werden. Sie sollen der Erholung in der Natur dienen und Stadtbewohnern den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Heute findet man in diesen Gärten aber auch Zierpflanzen. In der Regel befindet sich eine Laube auf jedem Grundstück einer Gartenanlage. Geregelt wird das Kleingartenleben durch die jeweilige Kleingartenordnung / Satzung eines jeden Vereins.
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Kleingärten – Grüne Erholungsräume für alle
In Deutschland gibt es mehr als eine Million Kleingärten. Zusammengenommen entspricht dies einer Fläche von mehr als 46 Tausend Hektar. Kleingärten sind in Anlagen zusammengefasste, grüne, bis 400 Quadratmeter große Parzellen (in Ausnahmefällen auch größer). Sie dienen der privaten Nutzung zum Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen sowie der Erholung.
Kleingartenanlagen haben eine wichtige Funktion als Erholungs- und Naturraum innerhalb der Städte. Genutzt werden sie von den Kleingärtnern und ihren Familien, das sind insgesamt über vier Millionen Menschen (zum Vergleich: Berlin hat rund 3,5 Millionen Einwohner). Nicht mitgezählt sind dabei Freunde und Bekannte – und die vielen Menschen, die in Kleingartenanlagen spazieren gehen.
Ein Stück Grün in Wohnungsnähe
Kleingärten in der Stadt – ein wichtiger Ausgleich für den Menschen. Der Kleingarten ist das eigene Stück Natur, ganz in der Nähe. Er soll ausschließlich an Personen verpachtet werden, die sonst keine Möglichkeiten haben, Gartenbau zu betreiben.
Von Kleingärten profitieren alle: Kleingartenanlagen sind ein wichtiger Teil der „grünen Lungen“ in Ballungsräumen. Sie bringen Licht und Luft in bebaute Gebiete, gleichen die zunehmende Versiegelung unserer Landschaft aus und sorgen für ein besseres Stadtklima.
Kleingärten stehen allen zum Spaziergang offen. Neue Anlagen bestehen zu 40 Prozent aus Gemeinschaftsgrün. Die Stadt Köln müsste zum Beispiel für die Pflege einer Grünfläche, die den 12.660 Kölner Kleingärten entspricht, jährlich 11,65 Millionen Euro bereitstellen.
Leben und leben lassen
Kleingärten sind unentbehrliche ökologische Inseln in der Stadt: Sie bieten Nistmöglichkeiten für Vögel und sind Lebensräume für Kleintiere wie Igel oder Frösche, für Insekten und Pflanzen. Die Artenvielfalt in Kleingärten ist größer als in öffentlichen Parks.
Die Gartenbauvereine haben sich dem schonenden Umgang mit der Natur verschrieben. Statt Chemie setzen die Kleingärtner auf biologische Schädlingsbekämpfung – schließlich wollen sie das Obst und Gemüse aus dem Garten selbst essen. Fachberater in jedem Verein helfen beim biologischen Anbau oder bei der Auswahl standortgerechter, widerstandsfähiger Pflanzen.
Kleingärten bewahren die Gartenkultur. In Kleingärten werden nach dem Vorbild alter Bauerngärten Obst- und Zierpflanzensorten gepflegt und kultiviert, die sonst in Vergessenheit geraten würden.
Kleingärten sind Spielräume für Kinder. Hier können sie gefahrlos spielen und Natur erleben. Sie erfahren natürliche Zusammenhänge als spannendes Abenteuer, das man schmecken und riechen kann. So lernen sie spielerisch den verantwortlichen Umgang mit der Natur.
Soziale Integration ist für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner kein Fremdwort, sondern wird täglich praktiziert. Die Kleingärten werden von ihren Mitgliedern jeweils selbständig verwaltet. Ein Schwätzchen am Gartenzaun, gemeinsame Feste, gemeinsame Arbeit für die gesamte Anlage … Ob Familie oder Alleinerziehende, ob Kinder, Senioren, junge Leute oder ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger – jeder ist willkommen.
Wissenswertes
In den neuen Bundesländern wird oftmals der sogenannte
Bestandsschutz angewendet (beispielsweise bei der zulässigen Größe der Lauben), da hier die damaligen gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden müssen.
Die von den Gemeinden meist pachtbaren Grundstücke werden auch als Grabeland bezeichnet.
Kleingärtner bezeichnen sich gegenseitig als "Gartenfreunde" (im Schriftverkehr abgekürzt "Gfd").
Geschichte
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Die Kleingartenbewegung geht auf
Dr. Daniel Gottlob Moritz Schreber zurück, einen
Arzt und
Reformpädagogen aus
Leipzig.
1864 gründete der Leipziger Pädagoge und Schuldirektor Dr. phil. Ernst Innozenz Hauschild den "Schreberverein", den er nach seinem verstorbenen Kollegen und Mitstreiter Schreber benannte. Hauschild pachtete eine Spielwiese und legte dort kleine Blumengärten an, die von Schulkindern bepflanzt und gepflegt werden sollten. Bald gingen diese Gärtchen in die Obhut der Eltern über und 1869, als die Initiative bereits rund 100 Parzellen umfasste, gab sie sich eine
Vereinssatzung. Geräteschuppen, Lauben und Zäune wurden errichtet, und 1891 waren bereits 14 weitere Schrebervereine in Leipzig gegründet worden. Die historische Kleingartenanlage "Dr. Schreber" steht heute unter Denkmalschutz.
Kleingartengebiete wurden vielerorts in Europa ausgewiesen, um der Bevölkerung vor allem in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg eine bessere Ernährung zu ermöglichen. Aufgrund des Wohnungsmangels in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Kleingartenanlagen die Lauben oft ungenehmigt erweitert und wohnbar gemacht. Diese Schwarzbauten wurden von der Stadtverwaltung meist geduldet und den Bewohnern lebenslanges Wohnrecht zugestanden. So kommt es, dass bis heute in alten Kleingartenanlagen noch kleine Wohnhäuser zu finden sind.
Literatur
- Isolde Dietrich: Hammer, Zirkel, Gartenzaun. Die Politik der SED gegenüber den Kleingärtnern. Books on Demand GmbH, Norderstedt 2003. ISBN 3-8311-4660-8
- Hartwig Stein: Inseln im Häusermeer. Eine Kulturgeschichte des deutschen Kleingartenwesens bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Lang, Frankfurt a.M., 1998. (zweite, korrigierte Auflage: 2000, ISBN 3-631-36632-9)
- Peter Warnecke: Laube, Liebe, Hoffnung. Kleingartengeschichte. Wächter, Berlin 2001. ISBN 3-00-007508-9
Siehe auch
Weblinks
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