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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten (siehe auch Mittelstand). Die Einordnung als KMU ist unabhängig von der gewählten Rechtsform. Unternehmen, die die Größenordnungen überschreiten, heißen Großunternehmen.

International wird häufig die englische Bezeichnung verwendet:

  • Small and Medium-sized Businesses (SMB) bzw.
  • Small and Medium-sized Enterprises (SME)

Allgemeine Definition


EU-Kommission

Die EU-Kommission empfiehlt folgende Definition von KMU:

Typ Beschäftigte Umsatz
(Mio €)
Bilanzsumme
(Mio €)
Mittlere Unternehmen
< 250
und
≤ 50
oder
≤ 43
Kleine Unternehmen
< 50
und
≤ 10
oder
≤ 10
Kleinstunternehmen
< 10
und
≤ 2
oder
≤ 2

Für die Anerkennung durch die EU ist es weiterhin nötig, dass maximal 25 % des Unternehmens im Besitz von Firmen sein darf, die dieser Definition nicht entsprechen.

KMU sind die sozial und wirtschaftlich vorherrschende Unternehmensgröße. In der Europäischen Union (EU) stellen sie ca. 99 % aller Unternehmen und bieten ca. 65 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz. Sie sind einer der entscheidenden Kerne für Innovation. Aufgrund dieser Situation und einem häufig begrenzten Zugang zu frischem Kapital werden KMU besonders vom Staat und der EU gefördert.

Die Versorgung mit Kapital ist eines der entscheidenden Hemmnisse für die Entwicklung eines KMU. Die Regelungen durch Basel II setzen die KMU, gerade in Deutschland, zusätzlich unter Druck, insbesondere in Richtung auf eine Erhöhung ihres Eigenkapitals.

Institut für Mittelstandsforschung (IfM)

Das IfM benutzt neben der EU Definition noch eine weitere Definition:

Typ Beschäftigte Umsatz
(Mio €)
Mittlere Unternehmen
< 500
und
≤ 50
Kleine Unternehmen
< 10
und
≤ 1

Auch hier dürfen nur 25 % der Firma im Besitz von Firmen sein, die dieser Definition nicht entsprechen.

Nach dieser Definition sind ebenfalls über 99 % aller Unternehmen in Deutschland KMUs. Sie erwirtschaften ca. 40 % der steuerpflichtigen Umsätze, beschäftigen ca. 70 % der Arbeitnehmer und bilden ca. 80 % der Lehrlinge aus.

Arbeitssicherheit


Abweichend von der Definition durch die EU sind im Arbeitsschutz andere Unternehmensgrößen relevant.

  • Bis einschließlich 10 Mitarbeiter gelten für die Betreuung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit pauschale Einsatzzeiten, die der UVV BGV A2 entnommen werden können.
  • Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen einen Arbeitsschutzausschuss bilden, siehe § 11 Arbeitssicherheitsgesetz
  • Betriebe bis 50 Mitarbeiter können statt einer Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit am Unternehmermodell teilnehmen, dh. sie können nach dem Besuch einiger Lehrgänge die Sicherheitsbetreuung selbst übernehmen. Anzahl und Dauer der Lehrgänge sind in BGV A2 Anlage 3 geregelt.

Weblinks


Unternehmen

SMV | Small and medium enterprise | Pyme | Petites et moyennes entreprises | Piccola e Media Impresa

 

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